Succero
Hallo, Kann im juristischen Sinne der Ablauf eines Vertrages durch Kündigung herbeigeführt werden? Hintergrund ist ein im Betreuungsvertrag formulierter Schadensersatzanspruch bis Vertragsende, wenn man das Kind vor Ablauf des Vertrages aus der Betreuung nimmt und in dem Fall, dass dann die Stadt die Zahlung an die Betreuungseinrichtung einstellt. (Der Vertrag endet ohne Kündigung zu einem bestimmten Datum.) Vielen Dank
Hallo, wenn in dem Vertrag vorgesehen ist, dass eine Kündigung nicht möglich ist und der Vertrag zu einem bestimmten Datum abläuft, stellt sich die Frage, ob der Vertrag durch Kündigung vorzeitig zu beendigen ist. Das kommt darauf an, ob der Vertrag sittenwidrig ist und/ oder durch die möglicherweise sehr lange Vertragslaufzeit eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt wird und der Vertrag deshalb unwirksam ist. Es gibt eine BGH-Entscheidung, nach der eine Kündigungsfrist von zwei Monaten o. k. ist. Daraus kann man im Umkehrschluss schließen, dass mehr als zwei Monate nicht o. k. ist. Ob ein Gericht dies tatsächlich aber auch so sieht, steht in den Sternen. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung, entgegen dem Vertrag, möglich. Es stellt sich dann die nächste Frage des Schadensersatzes. Auch hier kann man keine allgemeine Antwort geben, das hängt von den Umständen ab. Fest steht aber, dass Die Kündigung zu Unrecht erfolgte, kann die andere Vertragspartei Schadensersatz verlangen. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass ersparte Aufwendungen, wie zum Beispiel für Essen, abzuziehen ist. Liebe Grüße NB
Berlin!
Solche Klauseln sind schwierig. es kommt darauf an, was für ein Schadenersatz dann zu leisten ist. Unangemessen hoher Aufwendungsersatz bei vorzeitiger Kündigung darf nicht verlangt werden, § 308 Nr. 8b BGB. Im konkreten fall müsste also die Kita nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Dabei besteht eine Schadenminderungspflicht, sprich: die Kita muss versuchen, den Platz neu zu besetzen. Ersparte Aufwendungen muss sie gegenrechnen. Und dann kommt es tatsächlich noch auf viele andere Dinge an, die man hier so ohne weiteres nicht beantworten kann.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung