Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablauf Verkürzung der Elternzeit

Frage: Ablauf Verkürzung der Elternzeit

Bianca197

Beitrag melden

Hallo, ich habe im September 2014 Elternzeit über 24 Monate beantragt und auch bestätigt bekommen. Ich hatte gleichzeitig mit Elternzeit Teilzeit während Elternzeit beantragt (Teilzeitbeginn wenn Baby 13 Monate alt ist). Weil mein Arbeitgeber stand heute mich aber nur in Vollzeit haben will, befürchte ich, dass er versuchen wird mir eine Verkürzung der Elternzeit "unter zu jubeln". Nach dem 1. Bestaetigungsschreiben über 24 Monate schickte er mir wg. meiner Nachfrage, wann wir uns wg der Teilzeit unterhalten muessten, nämlich ein 2. Bestaetigungsschreiben, in dem nur 13 Monate Elternzeit stehen. Die Verkuerzung habe ich aber nie beantragt. Weder schriftlich noch mündlich. Nur kann in halt nicht beweisen, dass ich es nie mündlich beantragt habe. Nun stelle ich mir die Frage, wenn man die Elternzeit verkürzen wuerde wollen, wie muesste dies ablaufen? Schriftlicher Antrag der Arbeitnehmerin, der dann vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich sehe das Problem nicht. Sie haben schriftl. die EZ beantragt u wollen in der EZ TZ arbeiten. Ihr AG will das nicht. Entweder er hat mehr als 15 AN, dann kann er nur aus wichtigen betriebl. gründen ablehnen oder nicht. Dann kann er einfach so ablehnen. Die Kürzung kann er nicht einseitig entscheiden. Liebe Grüße NB


Bianca197

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielen Dank fuer Ihre Information. Ich hatte Angst, da ich vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet habe und der Arbeitgeber mich nur in Vollzeit haben will. Wenn er die EZ haette selbst verkürzen können, dann haette er ja jetzt nach 13 Monaten verlangen können, dass ich wieder in Vollzeit arbeite. Oder kuendige. Was ich beides nicht will.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...