Bianca197
Hallo, ich habe im September 2014 Elternzeit über 24 Monate beantragt und auch bestätigt bekommen. Ich hatte gleichzeitig mit Elternzeit Teilzeit während Elternzeit beantragt (Teilzeitbeginn wenn Baby 13 Monate alt ist). Weil mein Arbeitgeber stand heute mich aber nur in Vollzeit haben will, befürchte ich, dass er versuchen wird mir eine Verkürzung der Elternzeit "unter zu jubeln". Nach dem 1. Bestaetigungsschreiben über 24 Monate schickte er mir wg. meiner Nachfrage, wann wir uns wg der Teilzeit unterhalten muessten, nämlich ein 2. Bestaetigungsschreiben, in dem nur 13 Monate Elternzeit stehen. Die Verkuerzung habe ich aber nie beantragt. Weder schriftlich noch mündlich. Nur kann in halt nicht beweisen, dass ich es nie mündlich beantragt habe. Nun stelle ich mir die Frage, wenn man die Elternzeit verkürzen wuerde wollen, wie muesste dies ablaufen? Schriftlicher Antrag der Arbeitnehmerin, der dann vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt wird?
Hallo, ich sehe das Problem nicht. Sie haben schriftl. die EZ beantragt u wollen in der EZ TZ arbeiten. Ihr AG will das nicht. Entweder er hat mehr als 15 AN, dann kann er nur aus wichtigen betriebl. gründen ablehnen oder nicht. Dann kann er einfach so ablehnen. Die Kürzung kann er nicht einseitig entscheiden. Liebe Grüße NB
Bianca197
Hallo Frau Bader, vielen Dank fuer Ihre Information. Ich hatte Angst, da ich vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet habe und der Arbeitgeber mich nur in Vollzeit haben will. Wenn er die EZ haette selbst verkürzen können, dann haette er ja jetzt nach 13 Monaten verlangen können, dass ich wieder in Vollzeit arbeite. Oder kuendige. Was ich beides nicht will.
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