FrauH.
Hallo Frau Bader, ich war auf der Suche nach Infos zu der Regelung, welche Personen außer den Eltern unter welchen Umständen Kinder aus der Kita abholen dürfen. An verschiedenen Stellen habe ich etwas Interessantes gelesen, das ich so nicht vermutet hätte: Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamer Sorge entscheiden demnach nicht gemeinsam über die Abholberechtigten, sondern allein der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Begründung ist, dass es sich dabei um eine "Entscheidung des alltäglichen Lebens" handelt. Meine Frage dazu: Bezieht sich das nur auf die Auswahl, welche dritten Personen (außer den Eltern) das Kind aus der Kita abholen dürfen? Oder könnte der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem anderen hier die Abholerlaubnis sozusagen entziehen? Und die Kita dürfte dann einem sorgeberechtigten Elternteil das Kind nicht mehr mitgeben? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das kann man so nicht sagen. Wenn dem anderen die Abholung (zB in Ausübung des Umgangsrechtes) untersagt werden soll, braucht es dafür einen sachlichen Grund (Kindeswohlgefährdung). Liebe Grüße NB
cube
Grundsätzliche finde ich nur dazu, dass ohne besondere Umstände der Elternteil das Kind abholen kann & darf, an dem es diesen Tag auch verbringt. Ist Kind also von Freitag bis Montag bei Papa, holt eben Papa am Freitag ab - und das kann Mutti auch nicht verbieten. Es sei denn, es ist gerichtlich anders geregelt/festgelegt worden. Man kann dem Vater mit Sorgerecht also nicht die Berechtigung komplett entziehen. Was sicher geht: dem KiGa die Tage mitteilen, an denen du abholst oder eine von dir bestimmte Person. Das hatten wir auch mal im KiGa. Allerdings gab es eine Vorgeschichte und es ging auch darum, dass der Vater sich an den Tagen der Mutter nicht vor dem Kiga generell aufhalten sollte um dann dem Kind durch den Zaun mitzuteilen, wie sehr es Kind vermisst und das er leider leider es jetzt nicht mitnehmen dürfe etc.
FrauH.
Danke für die Antworten, aber ich glaube, es gab hier ein Missverständnis. Es geht mir nicht darum, jemandem das Abholrecht zu nehmen oder so. Ich wollte nur wissen, wie das Abholen aus der Kita rechtlich geregelt ist. Offenbar läuft das meist über eine Art Liste an abholberechtigten Personen. Gibt es für ein Kind nur eine sorgeberechtigte Person oder sind die Eltern ein Paar, stellt sich die Frage nicht, wer diese Liste erstellen darf. Bei getrennt lebenden Eltern gäbe es ja aber theoretisch verschiedene Möglichkeiten (sie müssen sich einigen oder sie können jeweils unabhängig voneinander Leute benennen oder einer entscheidet allein). Und was ich dazu las, erstaunte mich, weil ich nicht damit gerechnet hätte (Sie beide ja offenbar auch nicht). Ich habe jedenfalls noch weiter recherchiert und mehrere (auch ausführlichere) Quellen sowie ein Urteil dazu gefunden. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass allein die Person, bei der das Kind lebt (sofern diese Regelung nicht gerade strittig ist), "die Abholliste füllt". Und somit auch theoretisch die Möglichkeit hat, den anderen Elternteil eben nicht auf eine solche Liste zu setzen - aus welchen Gründen auch immer. Die Kita muss sich dann erstmal an diese Liste halten. Viele Grüße FrauH.
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