Mitglied inaktiv
In unserer KiTa (Elterninitiative) findet woechentlich eine Nachmittagsbeaufsichtigung von Eltern statt, da die Erzieher eine Besprechung machen. Auch wenn z.B. Betriebsausflug ist oder alle Erzieher gleichzeitig krank sind springen Eltern fuer ein paar Stunden oder mal einen Tag ein. (vielleicht 2 Tage im Jahr) Und das wird von den Eltern organisiert. Es wird allen Eltern gesagt, dass zu dieser Zeit keine Betreung der KiTa stattfindet, sondern dass Eltern die Raeume zur Verfuegung gestellt bekommen und die Betreuung selbst organisieren (wird auf den Elternabenden besprochen) Nun bin ich eine dieser Springermuetter und frage mich wie das so versicherungstechnisch ist. Was ist wenn was passiert? Gibt es da eine Beschraenkung wieviele Kinder ich beaufsichtigen darf?
Hallo, wenn Sie die Verantwortung tragen, haben Sie die Haftung. Es stellt sich dann die Frage der Verletzung der Aufsichtspflicht. Lesen Sie mal bei www.tagesmuetter-verband.de Gruß, NB
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