Schnecke14
Hallo Frau Bader, ich war vor meiner EZ in Vollzeit als Arbeitnehmer beschäftigt. Aus der Zeit vor meiner EZ habe ich noch Urlaubsansprüche von 38 Urlaubstagen (resultierend aus meiner Vollzeittätigkeit). Meine EZ endet zum 10.12.14. Ab 10.12.14 hat mein AG meinem TZ-Antrag (Umfang: 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) stattgegeben. Ich beabsichtigte jetzt einen AG-Wechsel zum 01.01.15. Da ich den Resturlaub nicht vollständig abbauen kann, verbleibt ein Restanspruch, der zum 31.12.14 vom aktuellen AG ausgezahlt wird. Meine Frage: Werden die verbleiben Urlaubstage nach dem Gehalt aus meiner Vollzeittätigkeit vergütet? Oder werden diese nach meinem jetzigen Gehalt (50% des ursprünglichen Gehaltes) vergütet? Vielen Dank. Viele Grüße Schnecke14
Hallo, Urlaub, der in der VZ entstanden ist, wird auch nach VZ vergütet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es wird ausgezahlt wie es erarbeitet wurde. Also nach dem Vollzeitlohn.
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