Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, folgende Fragen habe ich zu oben genannten Themenkomplex: Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.01.13 Ist mein 1. Mutterschutztag dann der 30.11.12 (6 Wo vorher)? Letzter Arbeitstag 29.11.12 ? Der Mutterschutz geht bis 08.03.12 (8 Wo nachher) Im Anschluss möchte ich 1 Jahr Elternzeit nehmen! Beginnt die Elternzeit mit dem tatsächlichen Geburtstermin was die Meldung bei meinem Arbeitgeber angeht bzw. Die Bezahlung des Elterngeldes betrifft? Bedeutet das ich Habe am 11.01.14 wieder meinen 1. Arbeitstag? Wann muss ich spätestens die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen? 7 Wo vor Geburtstermin? Wenn sich der Geburtstermin tatsächlich verschiebt wird dann alles nachgebessert bzw. Korrigiert auf die tatsächlichen Daten? Sorry, habe versehentlich die Anfrage an die Redaktion gesendet. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen u. Antworten schon einmal im Voraus! Mit freundlichen Grüssen Yvonne Kloevekorn yvonnekloevekorn@web.de Von meinem iPhone gesendet
Hallo, der Arzt rechnet Ihnen den Beginn aus. Es ist der gleichlautende Wochentag wie die Entbindung. Die EZ beginnt mit der Geburt, somit ist der Geburtstag der erste Arbeitstag, wenn man genau ein Jahr nimmt. Die EZ muss man 7 Wo. vorher schriftlich beantragen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, der letzte Arbeitstag ist der 29.11.12 und der erste Mutterschutztag der 30.11.12. Wenn dein Kind nicht später kommt, dann ist der letzte Mutterschutztag der 08.03.13. Wenn es doch später kommt, dann verschiebt sich der letzte Mutterschutztag entsprechend um die Tage nach hinten. Kommt das Kind eher, ändert sich am Enddatum nix. (Außer bei Frühgeburt) Wenn du im Anschluss an den Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit machen möchtest, dann geht die bis zum 07.03.14. Und damit hast du dann 1 Jahr und 8 Wochen Elternzeit verbraucht, denn die Zeit des Mutterschutzes (nach der Geburt) wird auf die Elternzeit angerechnet. Möchtest du einfach 1 Jahr Elternzeit machen, dann ginge die bis zum 10.01.2014. Der erste Arbeitstag wäre der 1. Geburtstag des Kindes. Du kannst die EZ aber so weit gehen lassen wie du möchtest. Also zB auch bis zum Sonntag nach dem 1. Geburtstag, damit ihr in Ruhe Geburtstag feiern könnt. Oder auch 1 Jahr und 3 Monate, um die Eingewöhnung im Kiga zu machen. Schreib deinem AG am besten das genaue Datum, wann dein erster Arbeitstag sein soll, dann ists am deutlichsten! Die Anmeldung zur EZ muss 7 Wochen vor Beginn dort sein. Die EZ beginnt nach dem MuSchu, wird aber mit ihm verrechnet. Im Normalfall beträgt der nachgeburtliche MuSchu ja 8 Wochen, also muss die Anmeldung spätestens 1 Woche nach der Geburt beim AG sein. Aber nochwas anders: Schreib doch bitte deine Email-Adresse nicht in ein öffentliches Forum... Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
1000 Dank! Bestätigt meine Berechnungen zu 100 % und beseitigt meine Unsicherheiten. Danke für den E-Mail Hinweis war so nicht beabsichtigt. Hatte den Text nur kopiert und unglücklicherweise komplett eingefügt. Schönen Tag! Yve
Mitglied inaktiv
1000 Dank! Schönen Tag. Ihre Yvonne Kloevekorn
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