wikka
Hallo Frau Bader! Mein Kind wurde am 02.02.2013 geboren und beziehen ein Jahr lang Elterngeld .... ich habe vor ab Februar wieder zuarbeiten... Stellte allerdings fest dass ich noch im Februar garnicht arbeiten darf... Stimmt das?? Muss ich Mutterschutz Zeitraum berechnen?! Wie funktioniert das?!
Hallo, während des bezuges vom EG wird jeder Verdienst abgezogen. Wenn man es nicht hat splitten lassen bekommt man es aber nur bis zum 1. Geb. Steht im Bescheid Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wieso solltest Du nicht arbeiten dürfen ? Natürlich darfst Du arbeiten.
wikka
Sorry war jetzt nicht so gemeint, klar darf ich arbeiten.. Soviel ich weiß - so lange man das Elterngeld bezieht wir es anders berechnet.... möchte es reibungslos von Elterngeld zum arbeiten wechseln....total vergessen ob man noch Mutterschutz dazurechnen muss... Bzw. ab. Dem Februar möchte einsteigen...
Sternenschnuppe
Der 02. Februar ist eh ein Sonntag, also geht es am 03. Februar erst los. Ab dem 1. Geb. darfst Du verdienen soviel Du möchtest, das Elterngeld ist dann ja vorbei. Der Mutterschutz hat damit nichts zu tun.
wikka
vielen Dank für deine Antwort!,, Fange aber schon am Samstag an .. Bzw. stehe im Plan ab dem 1 Feb..
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