Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann erhält man ein Beschäftigungsverbot?

Frage: Ab wann erhält man ein Beschäftigungsverbot?

Ninnefee

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Hallo! Ich bin erst seit kurzem schwanger, und meine Gynäkologin riet mir bei meinem 1.Besuch bei ihr, meinen Arbeitgeber möglichst bald über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Das habe ich gemacht, und dieser wiederum meinte, ich solle mir nach Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen. Ich bin Krankenschwester, und es ist tatsächlich sehr schwierig, nun plötzlich sämtliche Arbeiten nicht mehr erledigen zu dürfen, während die Kollegen nicht immer Verständnis hierfür zeigen. Außerdem gibt es keine Zeit, sich für sämtliche Erledigungen Kollegen zum Helfen zu suchen. Ich musste jetzt plötzlich die Station wechseln, und für mich ist es nun noch viel stressiger als zuvor. Ich leide unter Schwindel, gelegentlicher Übelkeit und immer wieder auftretender Unterleibschmerzen. Ich würde natürlich furchtbar gerne zu Hause bleiben, zumal ich bereits über 40 bin. Meine Frage ist: stimmt es, dass Frauenärzte ungern ein Beschäftigungsverbot ausstellen, und wenn ja, warum? Reichen meine Argumente hierfür ggf. nicht aus? Ganz herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und ein schönes Wochenende! Liebe Grüße! Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tatsächlich ist es so, dass der Arbeitgeber nach Mitteilung der Schwangerschaft eine Gefährdungsprüfung vornehmen muss und dann entscheidet, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss. Dies zum Beispiel, weil Sie nicht mehr schwer heben dürfen und auch nicht mit chemischen Substanzen arbeiten dürfen.Davor hat er zu prüfen, ob eine Umsetzung möglich ist. Der Frauenarzt darf nur in Ausnahmefällen ein Beschäftigungsverbot ausstellen, zum Beispiel wegen Mobbing. Wenn es aber gesundheitliche Einschränkungen gibt, wie zum Beispiel starke Unterleibschmerzen, kann der Arzt sie krankschreiben. Dann bekommen sie sechs Wochen Lohn und danach Krankengeld. Die Lohnminderung darf sich jedoch bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nicht negativ auf das Elterngeld auswirken. Liebe Grüße NB


Ninnefee

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PS: Mein Arbeitgeber stellt übrigens selbst kein BV aus und sagte mir, das müsse die Gynäkologin machen. Vom Krankschreiben riet er mir ab, da man schnell auf 6 Wochen käme und dementsprechend niedrig schließlich das Elterngeld ausfalle. Hat der AG mit einem BV gegenüber Krankschreibungen Vorteile?


misses-cat

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Frauenärzte dürfen nur noch sehr eng gesteckt BV s vergeben ( Gesetz würde verschärft) , dein Arbeitgeber muss dafür sorgen daß die Mutterschutzlinen eingehalten werden, kann er das nicht muss ER das BV aussprechen.


misses-cat

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Wenn dein Arbeitgeber das so gesagt hat hat er keine Ahnung, er ist zuständig


misses-cat

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Noch ein Fehler, sollte man wegen der Schwangerschaft krank geschrieben werden, werden die Monate ausgeklammert und nicht für die Elterngeldberechnung genommen, wichtig wäre dabei das dauf der Krankschreibung schwangerschaftsbedingt steht Im Klartext dein Arbeitgeber hat keinen Plan oder will dich veräppeln


Ninnefee

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Oh nein, das klingt, als würde es kompliziert. Mein AG hat klar gesagt, dass dies Aufgabe der Frauenärztin sei und das Haus definitiv kein BV ausstellt. Inwiefern wurden die Gesetze denn für Gynäkologen verschärft?


Ninnefee

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Für mich klingt es so, als hätte ein BV, das von der Frauenärztin ausgestellt wurde, für meinen AG tatsächlich Vorteile gegenüber Krankschreibungen..


KielSprotte

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Dein AG ist dafür zuständig dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn er das nicht kann, muss ER dir ein BV aussprechen. Grob gesagt: Ärzte sind für Krankschreibungen zuständig, AG für BV.


Felica

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Wende dich an das Gewerbeamt, die sollen sich bitte mit deinem AG in Verbindung setzen. Die beraten ihn dann. Deine Beschwerden begründen eine AU, kein BV. Zumal es völlig normale schwangerschaftsbeschwerden sind. Deine Arbeit dagegen ein BV durch den AG wenn er keine geeignete Ersatzarbeit hat. BV wäre für deinen AG besser, dann muss er keine 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. Der Arzt ist bei den Beschwerden raus wegen BV. Alter ist auch kein Grund, dann ist man zwar Risiko, aber das war es auch schon. Heisst nur engmaschigere Kontrolle, mehr nicht.


Mamamaike

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Hallo, wenn sich Dein AG querstellt, wende Dich an die zuständige Gewerbeaufsicht. Das mit der Versetzung kann in Ordnung sein, wenn nach einer Gefährdungsbeurteilung Dein alter Arbeitsplatz nicht mehr in Frage kommt und der neue "sicher" ist. Wenn er so Ersatz für Dich schafft, bekommst Du aber kein BV, Du kannst ja arbeiten. Viele Grüße


cube

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um es mal ganz platt zu sagen. Nach Kenntnis der Schwangerschaft MUSS er eine Gefährdungsbeurteilung machen. Das ist seine PFLICHT als AG. Ist dein Arbeitsplatz/Einsatzbereich nicht entsprechend dem MuSchu, hat der AG deinen Arbeitsplatz/Einsatzbereich entsprechend anzupassen. Kann er dies nicht, MUSS ER ein BV aussprechen. Und für deinen Arbeitsplatz ist eben nicht der FA zuständig, sondern der AG. Und da deine Beschwerden nun auch ganz normale Schwangerschaftsbeschwerden sind, ist ein BV vom FA auch gar nicht gerechtfertigt. Eine AU ja, aber kein BV. Wende dich and ie Gewerbeaufsicht - die sollen deinem AG mal erklären, welche Pflichten er hat, die er nicht einfach auf andere abwälzen kann/darf.


Ninnefee

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Eine Gefährdungsbeurteilung hat stattgefunden. Es ist nur praktisch gar nicht möglich, sich an alles zu halten, bzw. allen Gefahren aus dem Weg zu gehen. Und dabei bin ich keine zusätzliche Kraft, sondern gelte als ganze. Im Krankenhaus, wo der totale Stress herrscht, ist das schwierig.. Vielen, lieben Dank übrigens für eure Infos!!


misses-cat

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Ich arbeite ebenfalls im Krankenhaus in der Pflege, bin aktuell schwanger und wurde vom Arbeitgeber in der 7 Woche ins BV geschickt, dein Arbeitgeber macht es sich verdammt einfach, der Arzt ist bei dir raus sondern dein Arbeitgeber in der Pflicht. Wende dich an die Aufsichtsbehörde wie die anderen gesagt haben


luvi

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Hallo, Wenn dein Arbeitgeber dir schon dazu rät dir ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen, dann soll er das doch dann auch sofort machen. Eine Gefährdung sieht er ja, sonst w ürde er ja nicht davon sprechen. LG luvi


mellomania

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dann lasse dich unbezahlt freistellen:-) kling sehr hart, aber auch für dich, selbst wenn du ü60 wärst, gelten die regeln wie für alle. der AG alleine ist für deinen arbeitsplatz zuständnig. ER muss das bv ausstellen, aber nur, wen er keine ersatztätigkeit hat. das kann auch telefonieren, akten sortieren, termine vereinbaren, was auch immer sein. ein mitspracherecht bei der ersatztätigkeit hast du nicht. ein bv ist das allerletzte mittel. dein arzt is raus.. wenn der AG sieht, dass dein platz nicht ok ist und er keine ersatztätigkeit hat, stellt er bv aus. wende dich an die aufsichtsbehörde, die helfen dir weiter. wenn du aber daheim bleiben möchtest weil dir alles zuviel ist, ist das weder bv noch krank. sondern ein wunsch von dir, den du, wie gesagt, über eine freistellung erreichen könntest.


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