Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann Elternzeit?

Frage: Ab wann Elternzeit?

Suse06

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, mich beschäftigt mal wieder das Thema Elternzeit: Ich habe es so verstanden, dass ich Elternzeit dann anmelde, wenn das Kind geboren ist - ich muss ja den genauen Geburtstermin wissen. Die ersten 8 Wochen bin ich im Mutterschutz und bekomme mein Gehalt weiter (Beamtin), also kein Elterngeld. Elternzeit muss ich 7 Wochen vor Antritt beantragen. Beantrage ich dann die Elternzeit ab Ende Mutterschutz und dann für 22 Monate, oder beantrage ich die Elternzeit ab Geburt und dann für 24 Monate, aber dann nicht mehr mit einer Frist von 7 Wochen vor Antritt? Vielen Dank für Ihre Unterstützung Suse06


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Elternzeit beginnt mit Geburt. Praktisch bedeutet das, dass man, wenn das Kind eine Woche alt ist, Elternzeit beantragen muss. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Das kommt darauf an, wie lange du Elternzeit haben möchtest! Möchtest du nur bis zum 2. Geburtstag (bzw den Tag davor), dann kannst du beide vorgeschlagenen Varianten nehmen. So oder so hast du dann 24 Monate Elternzeit "verbraucht", weil der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird. (Die Frist bleibt bei 7 Wochen vor Mutterschaftsende) Längstens (am Stück) geht die Elternzeit bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag. Ich empfehle dir zum Einen einfach das genaue Datum mit reinzuschreiben (und ab Geburt zu beginnen) und vor allem noch ein paar Tage an die 24 Monate ranzuhängen (Elternzeit ist auch taggenau möglich), damit du in Ruhe den 2. Geburtstag verbringen kannst. Manche schließen die Osterferien oder ein langes Wochenende mit ein... Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...