Nadinschen88
Hallo, ich bin jetzt in der 23. ssw. Ich war von 04.03.16 bis 16.03.16 wegen Durchfall in der schwankerschaft krankgeschrieben. Am 16.03. wurde ich bis 31.03. wegen wehentätigkeit krankgeschrieben. Vom 01.04. bis 05.04. war ich wieder arbeiten, wurde allerdings heute also 06.04. wieder wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben bis 19.04. Ab wann bekomme ich Krankengeld? Wie verhält sich das? Vielen Dank.
Hallo, die Krankheiten, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, werden addiert. Laut ärztli. B escheinigung. Liebe Grüße NB P.S. Ich bezweifel, dass 80 % der Anwälte ihr Geld mit Taxi-Fahren verdienen. Obwohl es natürlich zu viele Juristen gibt
ALF0709
Ab 20.4. bekommst du Krankengeld. Dann sind die 6 Wochen um.
Mitglied inaktiv
Lieber Alf, Du meinst es gut und antwortest auf Fragen. Dies sollte man aber nur tun, wenn man sich auskennt. Fristberechnung nach BGB + fachlich sollte man wissen, dass die Entgeltfortzahlung sechs Wochen beträgt und sich immer auf eine Krankheit bezieht! Der Durchfall und die Wehen sind zwei verschiedene Diagnoseschlüssel. Man bekommt also sein volles Gehalt weiter bei sechs Wochen Erkältung, sechs Wochen Bandscheibe... Natürlich, würde eine Kasse bei Auffälligkeiten eine Überprüfung veranlassen. Sozusagen Betrug aufspüren aber darum geht es hier nicht. Liebe Fragestellerin, Dir stehen pro Krankheit sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu. Zumindest nach meinem Kenntnisstand. Sollte dieser überholt sein, meine Ausbildung ist etwas her und mein Studium hat gerade erst wieder begonnen, bitte ich um Entschuldigung für die Fehlinfo. Alles Gute Dir und dem Bauchzwerg :-)
ALF0709
Deine Antwort ist leider falsch. Sonst könnte ja jeder 5 Wochen und 6 Tage auf eine Krankheit AU sein, sich dann eine neue AU holen so stets und ständig krank auf Kosten des AG sein. Nein, die Krankheiten werden zusammengerechnet und nach 6 Wochen gibt es Krankengeld und der AG ist endlich raus.
ALF0709
P.S. Hier findet das SGB und nicht das BGB Anwendung. Ich hoffe nur, du studierst nicht Jura, du würdest gleich durch das 1. Staatsexamen fallen. Und wenn doch, hoffe ich, dass sich alle deine potentiellen Mandanten genauso kostenlos Rat im Internet holen und du Taxi fahren musst, wie 80 % aller Anwälte, um deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Mitglied inaktiv
Wie Du meinst Alf :-D
Mitglied inaktiv
Beide Krankheiten haben doch eh die gleiche "Ursache", nämlich Schwangerschaft. Also stehen die doch im direkten Zusammenhang. wobei ich hoffe das dieses auch auf der AU vermerkt ist, damit das Krankengeld nachher beim Elterngeld nicht zum Nachteil wird.
Mitglied inaktiv
Vielleicht gilt ja Paragraph 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr :-D Vielleicht ist ja auch die Fristberechnung im BGB abgeschafft :-D Liebe Fragestellerin, ich empfehle Dir Dich nicht durch die verschiedenen Antworten verrückt zu machen, sieh ins Gesetz oder warte die Antwort von Frau Bader ab. Sei unbesorgt. :-)
Sternenschnuppe
Es gibt keinen isolierten schwangerschaftsbedingten Durchfall als Codierung für die AU Ansonsten habe ich das hier gefunden. https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall
Nadinschen88
Auf allen 3 AUs ist die Schwangerschaft vermerkt. Bei diesem Code.
Mitglied inaktiv
Den 3 Abs.1 mal gelesen? Die Frage ist ob es unterschiedliche Krankheiten/ Diagnoseschlüssel sind? Es gibt viele Frauen, die mehr als sechs Wochen krank sind während der Schwangerschaft. Bsp. 5 Wochen wegen drohendem Abort und 4 Wochen wegen Hypotonie in der Schwangerschaft. Beides sind Krankheiten i.V.m. der Schwangerschaft aber dennoch verschiedene Krankheiten. Also kein Krankengeldbezug sondern Entgeltfortzahlung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Krankheit "Schwangerschaft" gibt. Die Codes bei Dir sind bestimmt unterschiedlich. Lediglich wird vermerkt sein, dass dies innerhalb der Schwangerschaft war. Für den Fall, dass Du doch ins Krankengeld mit einer Krankheit rutschst, damit diese Zeit dann bei der Berechnung vom Elterngeld ausgeklammert wird.
Nadinschen88
Warum denn so unfreundlich? Meine Beschreibung mal gelesen? Ich war erst 2 Wochen wegen Durchfall in der Schwangerschaft krankgeschrieben, gleich danach 2 Wochen wegen vorzeitigen Wehen. 3 Tage arbeiten danach und wieder 2 Wochen wegen Wehen krankgeschrieben.
Sternenschnuppe
Das macht 5. Der Durchfall zählt nicht, da andere ICD. Frage ist ob AU wenn das mit den Wehen weitergeht oder BV, weil das Arbeiten dann die Wehen fördert. Weiss ich aber nicht.
Mitglied inaktiv
Ich wüsste gern wo meine Antwort unfreundlich war. Bist Du auch ein Fake? Einer der nur stunk machen will? Alf gibt dir eine falsche Antwort. Rechnet Dir ein falsches Datum aus. Ich denk noch, armes Mädel ist bestimmt wegen Krankengeld besorgt, antwortest ihr mal. Werde dafür noch massiv beleidigt. Schreibe Dir dennoch alle Infos und Du unterstellst mir Unfreundlichkeit? Bei allem Verständnis. Da verliere ich jeden guten Willen. Du bekommst nicht bereits ab 20.04 bei erneuter AU wegen Wehen Krankengeld! Dir stehen sechs Wochen Entgeltfortzahung für jede einzelne Krankheit zu. Wenn Du Dir das Bein brichst, beginnen wieder die vollen sechs Wochen zu laufen. Die Frage ist doch nun wirklich mehr wie beantwortet... :-(
sternenfee75
Es sind jetzt 4 Wochen mit der Diagnose vorzeitige Wehen, noch 2 Wochen mir der Diagnose und das Krankengeld startet. Es ist egal, das man dazwischen 3 Tage arbeiten war, es wird addiert. Die erste Krankschreibung mit Diarrhoe ist nicht mitzurechnen. Allerdings wird diese Zeit des Krankengeldbezuges bei der Eltrngeldberechnung ausgeklammert, da schwangerschaftsbedingt.
ALF0709
Die werden Ihnen das leider bestätigen.
Mitglied inaktiv
ich bin komplett bei dir und das aus eigener erfahrung. im zweifel wendet sich die krankenkasse an den behandelnden arzt, denn nur der kann entscheiden, ob die krankheiten im zusammenhang stehen. das kann weder ein anwalt, noch eine -gehilfin (siehe alf) und schon gar nicht ein ag.
Mitglied inaktiv
Übrigens Alf, es soll Menschen geben, die nur so nebenbei ein Studium beginnen. Sie sind nicht darauf angewiesen. Erweiterung des Horizonts, Freude am Lernen und der Austausch mich Gleichgesinnten sind die Beweggründe. Zuhause auf dem Sofa entwickelt sich der Mensch meist nicht weiter. Er bleibt stehen. Mich kannst Du in Deiner Statistik also getrost herausrechnen. Ich sitze bis zur Rente warm und trocken, werde mit Sicherheit nie Taxi fahren, mich höchstens von einem "Juristen" fahren lassen :-D. Es ist aber sehr aufmerksam von Dir, dass Du Dich um Deine Mitmenschen so sorgst. Gegenüber Frau Bader und in diesem Forum war es einfach nur unhöflich. Ein Azubi der eine falsche Antwort gibt, wäre mir allemal lieber, wie ein Oberschlauer der keinen Anstand hat. Zumal ich mir sicher bin, in der Frage grundlegend Recht zu haben. Deine Fristberechnung war einfach mies. Ps: Bevor es nun Diskussionen darüber gibt, ob ich den Staat ausnutze und mein Studium nicht ernst nehme. Nein! Weder mein Mann noch ich bekommen die Kosten erstattet. Das Bafög von seinem ersten abgeschlossenen Magister ist bereits zurückbezahlt und dieses Studium zahlen wir auch vollständig aus eigener Tasche. Einfach so... und nebenbei erarbeiten wir die Sozialleistungen anderer! Wünsche Dir auf Deinem beruflichen Weg alles Gute :-)
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