Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich frage hier für meine Freundin, die im Moment leider keine Kraft für solche Aktionen hat. Sie hat am 1.7.02 Ihren Sohn in der 36. SSW still geboren. Nun erwartet ihr Arbeitgeber, dass sie wieder zur Arbeit erscheint. Hat Sie nicht auch nach der Totgeburt ein Anspruch auf die 8 Wochen Mutterschutz? Auch erinnere ich mich daran, dass die Zeit des Mutterschutzes vor Entbindung (6 Wochen), welche wegen früherer Geburt (hier 4 Wochen 2 Tage) nicht genutzt wurden, an die 8 Wochen nach der Entbindung angehangen werden. Demnach hätte sie dann sogar 12 Wochen und 2 Tage Mutterschutz nach der Entbindung. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Viele Grüsse Alex
Liebe Alex, meine Freundin hat mein volles Mitgefühl. Drücken Sie sie unbekannter weise von mir. ALso, man muss unterscheiden zwiscehn Fehlgeburt (=keine Schutzfristen, da rechtlich keine Geburt, nur Krankschreibung nach normalen Regel möglich) und Totgeburt(= normale Schutzfristen). Was vorliegt, entscheidet der Arzt. Fragen Sie mal bei einem der Kinderarzt-Foren, ab welcher SSWoche eine Totgeburt anzunehmen ist. GRuß, NB
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