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Guten Tag Frau Bader, Ich bin mit Zwillingen schwanger mein Mann möchte direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen während ich im Mutterschutz bin dazu habe ich folgende Fragen. 1. Mein Mann kann ja nur Elternzeit zum Geburtstermin stellen bekanntlich kommen Zwillinge aber eher ab wann hat er dann Elternzeit stellen ? 2. Bekommt mein Mann Elterngeld und ich Mutterschutzgeld ? Oder wird das gegenseitig angerechnet ? 3. Was ist wenn dei Zwillinge am 15. des Monats kommen er hat ja dann bereits einen halben Monat gearbeitet wie wird das gerechnet? Viele Fragen können Sie eventuell eine Beratungstelle im Kreis Essen/Ruhr empfehlen die uns genau aufklärt ? Danke für Ihre Mühe
Hallo, 1. Ab Geburt, voraussichtlich.... 2. Sie bekommen 12 Wochen MG. Zusammen können Sie sich die übrigen Monate (14 Mo - 12 Wo.) frei verteilen. 3. EG wird immer in Lebensmonaten gerechnet Liebe Grüsse, NB
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Hallo ! Eine Bekannte meinte, es gäbe nach der Geburt 3 Monate Mutterschutz wenn das Geburtsgewicht des Kindes unter 2500 Gramm sei, trotz fristgerechter Geburt. Meine Krankenkasse sagte "Nur bei Frühgeburten" und ich würde dann einen "roten" Krankenschein benötigen, auf dem irgend etwas von Frühgeburt steht. Was stimmt ? Mein Sohn kam am 1.5 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und befinde mich momentan im Mutterschutz. Ich bin Hauptverdienerin gewesen und somit in Steuerklasse 3, mein Mann in Steuerklasse 5. Da ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe, wäre ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll. Die Frage ist nur: Wann sollte dieser Wechsel stattfinden? Erst nach En ...
Da ich angestellt bin bekomme ich 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und muss Basis-EG beantragen. Davon erhalte ich dann ja noch in der 9. Woche nach Geburt für den Rest des 2. Lebensmonat einen kleinen Teil EG. Nun werde ich in der ersten Zeit nach Geburt vermutlich noch Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit haben. Geht das in beiden Monaten ohne ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
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