Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit mit meinem zweiten Kind (geb. am 23.10.2015) in Elternzeit. bis November 2016 - Elterngeld 12 Monate. Kann ich einen 450 € Job ab beispielsweise März ausüben? Gibt es Nachteile für das Elterngeld? VG
von MMaron am 30.11.2015, 09:08