Whirlyy
Hallo, ich arbeite nebenberuflich in einer Leasingfirma für pflegerische Berufe auf 450-, Basis. Seit Ende Oktober habe ich ein komplettes Beschäftigungsverbot, welches alle Tätigkeiten umfasst. Die Bekanntgabe meiner SS erfolgte bereits Anfang/ Mitte September mit den "typischen Glückwünschen". Das Büro meldete sich Anfang/ Mitte Oktober offiziell zurück und meinte, dass ich zur Lohnfortzahlung ein Beschäftigungsverbot brauche. Das habe ich auch bei dem Betriebsarzt erhalten. Bestand bis zum Erhalt des Beschäftigungsverbotes ein Recht auf Lohnfortzahlung? Laut dem Büro steht es mir erst für den Monat November zu. Für die restlichen zwei Monate habe ich kein Gehalt bekommen. Vielen Dank! MfG
Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben Anfang/ Mitte September die Schwangerschaft mitgeteilt. Hat der AG dann eine Gefahrenprüfung vorgenommen? Was war dann? Falsch ist, dass das Büro mitteilt, Sie müssen sich um das BV kümmern. Das ist Aufgabe des AG. Und warum sollten Sie keinen Lohn bis Nov. bekommen? Sind Sie einfach zu Hause geblieben? Liebe Grüße NB
cube
Was hast du denn ab Bekanntgabe der Schwangerschaft gemacht ohne BV? Hat der AG gesagt, du sollst zu Hause bleiben oder hast du gesagt, dass du wegen der Schwangerschaft ja jetzt nicht mehr arbeiten kannst oder wie habt ihr das geregelt?
mellomania
er darf empfehlen, eines auszustellen. das muss aber der AG machen. wo warst du die zeit nach der bekanntgabe bis bv? einfach daheim?
Whirlyy
Hallo, die individuelle Gefahrenprüfung fand bei dem Termin mit dem Betriebsarzt statt. Hierbei kam raus, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund der SS nicht möglich ist und dann wurde ein komplettes BV ausgestellt. Andere Gründe spielten hier auch rein. Die Firma an sich hat mich seit Bekanntgabe der SS im September komplett aus den Diensten gestrichen, da die Kunden schwangeres Personal (verständlich) nicht buchen. Demzufolge konnte ich keinen Dienst antreten und die bestehenden wurden abgesagt (Schichtsystem in Krankenhäuser oder ähnlichen Einrichtungen, Buchung als Gesundheits- und Krankenpflegerin). Dies wird wohl dort immer so gehandhabt. Eine Lohnfortzahlung wurde mir dann im Oktober-Telefonat nur garantiert mit kompletten BV, da Büroarbeit in der kleinen Firma wohl nicht umsetzbar ist. Danke!
mellomania
da dein AG schweigepflicht hat, dürfen kunden gar nicht wissen dass du schwanger bist. der AG MUSS lohn weiterzahlen bis die gefährdungsbeurteilung fertig ist. auch danach, wenn der BA ein bv empfiehlt, wird weitergezahlt. zulagen müssen aber versteutert werden. der AG hätte dich nicht streichen dürfen, sondern weiterbezahlen und freistellen. und natürlich ist büro IMMER möglich. die krankenkasse kann ein solches BV prüfen. es müssen alle möglichkeiten ausgeschöpft werden. einfach sagen büro gehtn icht, geht nicht.
cube
D.h., der AG hat sofort eine Beurteilung gemacht und dann ein volles BV ausgesprochen? Dann muss er auch zahlen. Du schreibst ja "komplettes BV" - also für alle Tätigkeiten. Und wieso sollten die Kundenwissen, dass du schwanger bist? Der AG darf das gar nicht irgendwem erzählen. Finde ich auch irgendwie alles etwas seltsam. Oder hast du die SS nur bei deinem aktuellen Betrieb bekannt gegeben, der hat ein BV ausgestellt für die aktuelle Tätigkeit - aber die vermittelnde Firma hat keine keine Beurteilung gemacht? Denn die ist jaj der Arbeitgeber, der evt. auch eine Bürotätigkeit für dich hätte und deswegen auf ein individuelles BV besteht?
mellomania
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