Jumplady
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe bei Arbeitgeber A derzeit einen 15 Std/Woche Vertrag, der am 30.11. endet und wieder in einen Minijob übergeht. Ab Dezember kehre ich Vollzeit gleichzeitig nach Erziehungs- und Sonderurlaub in meinen alten Job zurück bei Arbeitgeber B. Wie verhält es sich, wenn mein Arbeitgeber A ein BV aussprechen würde, das z. B. ab November greift? Kann dies auch nur zeitlich begrenzt für den Teilzeitvertrag ausgesprochen werden bis Ende November oder bis zum Beginn des Mutterschutzes? Stimmt es dass bei BV bis Beginn Mutterschutz ich kein Geld für den Minijob erhalten würde, da ich keine gewisse Anzahl an Sollstunden leisten muss? Falls es mir doch zustehen sollte, wie hoch wäre dies dann? Und würde ein vom AG A ausgesprochenes BV gleichzeitig für AG B gelten oder wäre das nur beim ärztlich ausgestellten BV der Fall? Anmerkung hierzu, AG A körperliche Arbeit, AG B Bürojob. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, ein Bv wird ausgesprochen bei Gefahren für Mutter u Kind auf der Arbeit.Bei einer anderen Tätigkeit muss es also nicht bestehen. Das ist, außer wegen dem Fortschritt der Schangerschaft, nicht zeitlich zu begrenzen - gleichwohl kann der Ag umsetzen. Es zählt auch bei einem Minijob Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Körperliche Arbeit ist an sich noch kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Beschäftigungsverbote darf der AG nur dann aussprechen, wenn Gefährdungen vorliegen, die weder durch organisatorische Maßnahmen noch durch Änderungen in den Arbeitsbedingungen ausgeschlossen werden können. Dazu braucht es immer eine Gefährdungsbeurteilung. Auch wenn das nicht die eigentliche Frage war. Ich verstehe nicht dieses Gepoker mit dem BV.
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