Hallo, Ich habe 2 Jobs, der eine ist ein Teilzeitjob und der andere ein minijob. Bei dem Minijob wird nach Stunden bezahlt, habe in den letzten Monaten ca. 160 verdient. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Und mein Arbeitgeber sagt, das ab dem Tag an dem das Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, keine Zahlungen mehr erfolgen werden. Da der Verdienst, laut Steuerberater, unter einem gewissen Satz lag. Ist dies richtig? Ich bin gerade ziemlich verwirrt, da laut meinen Informationen keine Benachteiligungen durch ein Beschäftigungsverbot entstehen dürfen. Schon einmal vorab vielen Dank.
von JenJen89 am 19.04.2017, 10:40