Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit , 450 Euro

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit , 450 Euro

Lala1990

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Hallo, Frau Bader. Sie hatten mir bei meiner vorherigen Frage super geholfen, das ich mich nochmal an Sie wende. Wie sieht es aus wenn man in der Elternzeit auf 450 Euro Basis arbeitet und dann erneut schwanger wird. Bekommt man dann bei einem Beschäftigungsverbot,Geld bis zum Mutterschutz weitergezahlt ? Kann man überhaupt ein Beschäftigungsverbot in der Elternzeit bekommen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen dann den Minijob-Lohn im BV bis zum Beginn des Mutterschutzes weiter. MG nach dem VZ-Lohn, wenn Sie die EZ dann beenden. Liebe Grüße NB


Lala1990

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Bekomme seit Juni kein Elterngeld mehr und bin noch in Elternzeit bis September 2023.


Mitglied inaktiv

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Bei einem BV bekommt man immer den Lohn, der vereinbart ist. D.h. die 450€ die dann auch für das spätere Elterngeld zählen.


Lala1990

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Ist es dann egal , wie lange man bis zu einer erneuten SS arbeitet ? Oder muss man eine bestimmte Zeit voll arbeiten um bei einem BV Lohnfortzahlung zu erhalten ? Weist du davon was ? Lg


Mitglied inaktiv

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Für ein BV musst du nicht erst eine bestimmte Zeit arbeiten. Es gilt ab ersten Tag. Wichtig wenn der Mutterschutz noch während der Elternzeit beginnt, kannst du diese auf einen Tag vorher beenden. Dann gibt es nach alten Vertrag das Mutterschaftsgeld


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