Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub Elternzeit 450€Basis

Frage: Resturlaub Elternzeit 450€Basis

Julia71

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Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Situation: ich befinde mich in Elternzeit bis Ende 2021. Ich habe Resturlaub von 28 Tagen. Im Jahr 2020 habe ich beim denselben Arbeitgeber 450 €gearbeitet und hatte auch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Nun meint mein Arbeitgeber, dass ich mein Resturlaub auch in 2020 nehmen muss. Obwohl bin ich der Meinung, dass mein Resturlaub am Ende der Elternzeit genommen werden kann, also kann bis zum Ende 2021 übertragen werden. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich den Urlaub in diesem Jahr in Anspruch nehmen muss. Können Sie mir bitte sagen, wie es richtig ist? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen hier unterscheiden. Der Urlaub aus der TZ-Tätigkeit ist in der EZ entstanden und muss da auch genommen werden. Der Urlaub aus der Zeit vor der EZ kann auch nach der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Der Urlaub aus dem AV von vor der Geburt bleibt stehen, der Urlaub aus dem 450,-- Euro Job muss genommen werden, dass sind zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse.


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