Mama25
Hallo Fr Bader, Ich bin nun im 2 .Jahr meiner elternzeit. Elternzeit endet Februar 2015 (2013-2015) Seit 2 Wochen habe ich auf 450€ ein Minijob als Haushaltshilfe Andersweitig. (Chefin weiß Bescheid) nun bin ich wie beim 1 Kind Wieder ungeplant Schwanger. Ich möchte den Minijob nicht verlieren und weiter dort arbeiten bis zum Mutterschutz und auch nach dem Mutterschutz. Wann bin ich verpflichtet meiner Chefin und den Minijob AG Bescheid zu sagen? Wäre ich kündbar im Minijob? Lg
Hallo, Ja, Sie muessen beiden Bescheid sagen, sind aber nicht kuendbar Liebe Gruesse, NB
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
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