Mama25
Hallo Fr Bader, Ich bin nun im 2 .Jahr meiner elternzeit. Elternzeit endet Februar 2015 (2013-2015) Seit 2 Wochen habe ich auf 450€ ein Minijob als Haushaltshilfe Andersweitig. (Chefin weiß Bescheid) nun bin ich wie beim 1 Kind Wieder ungeplant Schwanger. Ich möchte den Minijob nicht verlieren und weiter dort arbeiten bis zum Mutterschutz und auch nach dem Mutterschutz. Wann bin ich verpflichtet meiner Chefin und den Minijob AG Bescheid zu sagen? Wäre ich kündbar im Minijob? Lg
Hallo, Ja, Sie muessen beiden Bescheid sagen, sind aber nicht kuendbar Liebe Gruesse, NB
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