xantia
hallo, ich arbeite seit 2002 in einem Betrieb und bin momentan in Elternzeit. Nun arbeite ich seit Oktober wieder in meinem Betrieb als 450 eur Kraft. Bis jetzt habe ich noch keinen neuen Vertrag sondern noch meinen alten Vollzeitvertrag. Da es bei uns immer wieder sehr viele betriebsbedingte Kündigungen gibt und auch wieder letzte Woche und mir nun gesagt wurde ich bekomme einen 450 eur Vertrag weiß ich nicht ob das für mich ein guter Deal ist einen neuen Vertrag zu unterschreiben und womöglich in absehbarer Zeit gekündigt zu werden. Sind dann meine Abfindungschancen und auch meine Kündigungsfrist von 5 Monaten glaube ich nicht dahin? Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruß Tanja
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, arbeiten Sie in einem Minijob in ihrem alten Betrieb in Elternzeit. Dann sind Sie unkündbar. Wenn Sie einen neuen Vertrag für den Minijob unterzeichnen, sollten Sie darauf achten, dass dieser auf die Elternzeit befristet ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wieso willst Du einen neuen Vertrag haben? Willst du deinen Vollzeitvertrag komplett kündigen und nur noch Minijob machen? Solange Du Elternzeit hast, "ruht" Dein Vollzeitvertrag, ausser eben du willigst einer Kündigung dessen an - und den Fehler machen mitunter einige. Wenn Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeitest, oder einen Minijob machst, dann gibt es entweder eine Zusatzvereinbarung zum Vollzeitvertrag, oder aber einen Vertrag der auf die Elternzeit BEFRISTET ist. Und auf diese Befristung solltest du genau auch achten. Grundsätzlich finde ich es persönlicher besser, man arbeitete Teilzeit innerhalb der Elternzeit, dann werden einfach die Stunden entsprechend runtergerechnet. Im Fall der Fälle auch Urlaubstage, Weihnachtsgeld, ect. Zum Ende der Elternzeit kannst du dir dann überlegen, willst du eine dauerfhafte Änderung der Stunden, oder nach der Elternzeit wieder voll einsteigen. Dann lebt der alte Vertrag wieder auf. Und frühstens dann dürfte der AG dich auch kündigen.
Ähnliche Fragen
Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit, habe aber nun die Möglichkeit, bei einem anderen Arbeitgeber eine 450,00 € Stelle anzufangen. Nun muss ich ja meinem eigentlichen Arbeitgeber dies mitteilen. Darf er mir das verwehren, wenn es kein Konkurrenzunternehmen ist? Dann habe ich noch eine weitere Frage, was passiert, wenn ich in der Elternzeit wi ...
Hallo Fr Bader, Ich bin nun im 2 .Jahr meiner elternzeit. Elternzeit endet Februar 2015 (2013-2015) Seit 2 Wochen habe ich auf 450€ ein Minijob als Haushaltshilfe Andersweitig. (Chefin weiß Bescheid) nun bin ich wie beim 1 Kind Wieder ungeplant Schwanger. Ich möchte den Minijob nicht verlieren und weiter dort arbeiten bis zum Muttersch ...
Hallo! Zurzeit bin ich in Elternzeit. Vor meiner Elternzeit habe ich in Teilzeit gearbeitet. Nun würde ich gerne bei meinem Arbeitgeber, bis ende der Elternzeit, einen 450 Job nachgehen und danach wieder in Teilzeit wechseln. Er würde das auch machen allerdings will er mir einen komplett neuen Vertrag machen wegen dem 400€ Job. Meine Frage ist nu ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit. Meine Tochter ist am 8.6.2013 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt würde ich gerne einen Minijob ausüben bis die Elternzeit vorbei ist. Wie ist das da mit der Krankenversicherung? Bin ich da weiterhin beitragsfrei in der KV? Wie ist das wenn ich in der Zeit der EZ ...
Hallo, ich bin seit dieser woche im 2. Ez Jahr und fange übermorgen bei meinem alten Ag auf 450€ Basis an. Jetzt bin ich wieder schwanger. Was passiert jetzt wenn ich ihn über die Ss informiere. Kann er dann sagen das ich nicht mehr arbeiten kommen brauche da ich in Ez bin? Ich habe eine schriftliche einzelverbindliche vertragsänderung während der ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Situation: ich befinde mich in Elternzeit bis Ende 2021. Ich habe Resturlaub von 28 Tagen. Im Jahr 2020 habe ich beim denselben Arbeitgeber 450 €gearbeitet und hatte auch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Nun meint mein Arbeitgeber, dass ich mein Resturlaub auch in 2020 nehmen muss. Obwohl bin ich der Meinung, ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit