Orionnebel
Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte. Jetzt habe ich ein BV bekommen und möchte im Anschluss nicht mehr in die aktuelle Praxis zurück. Da ich mich schon im Vorfeld meiner Schwangerschaft in eine andere Praxis beworben habe hätte ich die Möglichkeit zu wechseln. Jetzt bietet mir die neue Praxis die Möglichkeit das ich Aufgaben im Homeoffice erledige um mir nach der Elternzeit den Einstieg in der Praxis zu erleichtern. Dies möchte der neue Chef als Minijob laufen lassen. Ist diese Konstellation aus BV und Minijob rechtlich machbar oder funktioniert das so gar nicht? Und werden die 450 Euro mit ans Elterngeld angerechnet?
Hallo, 1. Nur mit Zustimmung des AG 2. Insgesamt (beide Arbeitsstellen) nur 90 Std in der Doppelwoche. 3. Ein BV vom FA halte ich hier für fehlerhaft, was Ihnen noch Probleme bringen kann mit der KK. Liebe Grüße NB
mellomania
wer hat das bv für den hauptjob ausgestellt?
Orionnebel
Das hat der Frauenarzt ausgestellt.
Suomi
Steht im Arbeitsvertrag irgendwas zu einem Nebenjob? Ggf. muss Dein AG zustimmen.
Mitglied inaktiv
Und wenn du schon im hauptjob 40 h die Woche arbeitest, kommst du evtl über die Höchstwochenstunden
misses-cat
Wenn das dein Frauenarzt ausgestellt hat ist das eins was jegliche Arbeit untersagt?
mellomania
muss es ein medizinischer grund sein. dann gilt das für jede tätigkeit? oder hat er es falsch ausgestellt weil es eigentlich um die bedingungen an deinem arbeitsplatz geht? wenn es für jede tätigkeit ist unabhängig vom arbeitsplatz geht der nebenjob nicht.
Felica
Ohne Zustimmung deines AG darfst du, unabhängig vom BV, keinen Nebenjob annehmen. Du benötigst also seine Zustimmung. Was schwer werden dürfte dank des BV vom Arzt. Der du ja scheinbar jegliche Tätigkeit untersagt. Schwanger darfst du zudem nicht über 90 Std die Doppelwoche arbeiten, die Zeit deines Hauptjobs gilt dabei, trotz BC, als Arbeitszeit, wird also mit berücksichtigt. Zudem müsstest du, sollte das BV hinfällig werden, jederzeit wieder deinen Job antreten können, die Arbeitszeiten der beiden Jobs dürfen sich also nicht überschneiden. Auf das EG würde das mit berechnet werden. Sofern du planst die nebentötigkeit direkt nach dem Mutterschutz aufzunehmen, bedenke das EGplus sinnvoller wäre. Weil du dann etwa 50% dazu verdienen darfst bevor es zu Kürzungen beim EG kommt. Auch on der EZ benötigst du die Zustimmung des AG, dürfte aber dann leichter sein. Ich würde dann auch 2 Jahre EZ einreichen ubd erst einmal nichts von den kündigungsabsichten sagen. Kündigen solltest du erst wenn du was schriftlich hast. Bedenke auch, beim neuen AG endet dein Kündigungsschutz 4 Monate nach Geburt. Sofern du dort keine EZ einreichst.
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