Lisa1893
Guten Morgen, seit 2.April weiß mein Hauptarbeitgeber von meiner SS. Am selben Tag habe ich auch meinen Nebenjob AG darüber informiert. Bei beiden Jobs bin ich direkt ins BV gerutscht da ich in der Krankenpflege arbeite. Der Nebenjob ist allerdings nur eine Nachtrufbereitschaft welche auch bezahlt wird wenn ich nicht raus muss. Habe bisher von beiden AGs eine Lohnfortzahlung erhalten. Heute kam die "Abmeldung wegen Beendigung" vom Nebenjob. ET ist im Oktober und ich hatte dort klar kommunziert das ich nach dem Mutterschutz wieder anfangen möchte. Hauptjob erst nach dem 1. Jahr Elternzeit. Jetzt die Frage - das wirkt ja wie eine Kündigung. Ist das im BV zulässig? Mir wurde gesagt ich würde ab Januar einen neuen Vertrag bekommen. Allerdings war der bisherige ja unbefristet. Bin nun etwas irritiert. MfG
Hallo, eine Beendigung ist einseitig so nicht möglich. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen normalerweise in der Schwangerschaft auch nicht kündigen, es sei denn, es gelten Ausnahmetatbestände, mal zum Beispiel, weil er schließt. Liebe Grüße NB
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