Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis Oktober in Elternzeit und beziehe bis April Elterngeld, meine Firma hat mir nun angeboten, in der Zeit zwischen April und Oktober auf 450 Euro Basis zu Arbeiten und dann ab November wieder richtig zurückkehre. Allerdings werde ich dann ab November nicht Vollzeit arbeiten sondern nur Teilzeit. Wie sollen hierbei die Verträge gemacht werden, so dass ich keinerlei Ansprüche verliere und auch ab November noch Kündigungsschutz habe und z.B. auch mein Stundensatz etc. erhalten bleibt? Ist der Vertrag zur 450 Euro Stelle eine Art Aufhebungsvertrag des alten Vertrages? Soll für den Teilzeitvertrag nur den alten Vertrag anpassen lassen, evtl .eine Klausel über vorübergehende Teilzeit mit Möglichkeit zur Stundenanhebung. Vielen Dank für Ihre Auskunft. MfG Tamy
von Jenny_Philipp am 15.01.2015, 11:34