Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400Euro Job und Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 400Euro Job und Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe zwei Frage. Ich habe einen 400Euro Job mit Zeitvertrag bis Ende des Jahres. Wenn ich jetzt schwanger werden würde und der Vertrag vorher noch verlängert wird für ein halbes Jahr, läuft dieser dann auch in der SS aus? Wnen ich bis dahin aber einen festen Vertrag habe, auch wenn der nur über 400Euro ist, verhält es sich dann in der Schwangerschaft und danach genauso wie bei einem "normalen" Job. Also das ich in Elternzeit gehen kann und die mich danach wieder weiter beschäftigen müssen? Entschuldigund etwas durcheinander, aber ich hoffe sie können meine Frage beantworten. Lg Yvette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Befristung läuft trotzdem aus, ein unbefristeter Vertrag läuft aber weiter. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ein Zeitvertrag läuft auch in der SS aus. Wenn du einen festen Vertrag bekommst, hast du dieselben Rechte wie mit einem normal bezahlten Job. Außer dass das MuSchG nur 210 EUR einmalig beträgt. Also du kein Anrecht auf Weiterzahlung der 400 EUR während des Mutterschutzes hast. Er muss dich dann wieder beschäftigen, kann dich aber ganz normal am ersten Tag nach Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen. Das ist auch bei normalen Jobs so. LG Arlett


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei normalen Verträgen darf man erst nach 3 oder 4 Monaten nach ende der elternzeit gekündigt werden, so habe ich das vorhin jedenfalls gelesen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

sobald man einen tag wieder arbeitet darf der arbeitgeber dich fristgerecht kündigen zum ende des monats z.b. wie es ist wenn man danch nicht anfängt weiß ich nicht dann muß man wohl selbst kündigen,hm


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

gilt nur unmittelbar nach den 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Ansonsten wenn man Elternzeit nimmt ist man "normal" fristgerecht kündbar. LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das verwechselst du, wie Peekaboo schon schrieb. 4 Monate Kündigungsschutz hat man nur, wenn man nach der Geburt unmittelbar wieder arbeiten geht. Also 4 Monate ab Tag der Entbindung. Wenn du Elternzeit nimmst und aus dieser zurückkehrst kann dich dein Arbeitgeber sofort am ersten Tag fristgerecht natürlich kündigen. Du selbst hast 3 Monate zum Ende der Elternzeit eine Kündigungsfrist, aber der Arbeitgeber kann dir sofort nach Beendigung der Elternzeit kündigen. LG Arlett


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...