Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3Jahre Erziehungsurlaub beantragt(Festvertrag)marktleiter besteht auf die 3 Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3Jahre Erziehungsurlaub beantragt(Festvertrag)marktleiter besteht auf die 3 Jahr

lili85

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Habe 3Jahre Erziehungssurlaub beantragt, leider muss ich nach ca 1 Jahr feststellen das das geld nicht ausrecht. Daher habe ich angerufen nachgefragt, er meinte nur: für meinen arbeitsplatz hätte er schon aushilfen angestellt. und wenn dann nur im Markt direkt und nicht an der Kasse wo ich ursprünglich war.. leider weis ich nicht was nun tun? würde sogar 12,75h in der woche arbeiten währe ja nicht zu viel verlangt. Aber leider weis ich gerade echt nicht mehr weiter was ich machen kann??? hoffe ihr könnt mir helfen danke lg lili


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Hallo Lili, § 16 BEEG regelt das so: "(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." Du könntest aber auch z.B. nach § 15 BEEG (4) ("Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.)" auch in Teilzeit bis zur 30/Std. in der Woche arbeiten und trotzdem in EZ bleiben. Somit wäre vielleicht allen geholfen? Er bietet dir ja an im Markt zu arbeiten.


lili85

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Das Problem ist ich schaffe das nicht im Markt zu arbeiten, rein vom Rückenher darf ich nur 10kg tragen..... bin aber auch als Kassiererin eingestellt und nicht für den Markt, sonst hätte ich ja den Job nie angenommen. Ausserdem ist der Marktleiter auch erst gerade neu zu uns gekommen... Finde es unfähre den Müttern gegenüber, bzw die Gesetze


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