Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Kind in Elternzeit

Frage: 3 Kind in Elternzeit

Glücksbärchen-91

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Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Folgende Situation: 2013 habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich nicht immun bin (Kita) 2014 habe ich meinen Sohn auf die Welt gebracht. Und 3 Jahre Elternzeit beantragt. 2016 habe ich die Elternzeit von meinem 1 Sohn unterbrochen und wieder 3 Jahre für meinen 2 Sohn beantragt, der im Jahr 2016 auf die Welt kam. Nach der Elternzeit von meinem 2 Sohn wurde das letzte Jahr Elternzeit von meinem 1 Sohn drangehängt. Im Mai 2020 läuft die Elternzeit aus. Was wäre wenn ich davor schwanger bin. Sagen wir mal im März bin ich erneut schwanger. Somit fällt der Mutterschutz vom 3 Kind auch nicht mehr in die Elternzeit. Müsste ich in die Arbeit? Würde ich von vornherein ins Beschäftigungsverbot geschickt werden ? Was würde mir zu stehen? Vielen lieben Dank für die Mühe und Zeit die Sie sich nehmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht weiß, ob sich bis 2020 noch etwas Wesentliches ändert. Ansonsten würde ab dem ersten Tag nach der Elternzeit der alte Vertrag wieder aufleben und Sie müssten wieder arbeiten gehen. Ob sie dann ein Beschäftigungsverbot bekommen, ist dann zu klären. 2018 ist das Mutterschutzgesetz geändert worden, der Arbeitgeber soll versuchen, Sie umzusetzen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Du planst ja lange voraus... Wenn du im März 2020 wieder schwanger sein solltest und mit dem Arbeitgeber die Wiederaufnahme der Arbeit vereinbart hast kannst du im Mai 2020 arbeiten gehen. Sollte dann eine Gefährdungsbeurteilung durch den AG ergeben, daß die Arbeit für dich ungeeignet ist und keine Ersatztätigkeit vorhanden ist kann der AG erneut ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Eine Kinderbetreuung muß natürlich in dem Umfang, in den du arbeiten gehen kannst, vorhanden sein.


Glücksbärchen-91

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Ich finde das gar nicht früh geplant. Wir möchten ein 3 Kind und da muss ich mich natürlich erstmal informieren, wie das alles gehandhabt wird. du meinst, dass ich eine Kinderbetreuung brauche um arbeiten zu gehen? Ja das ist mir ja klar.


Andrea6

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Nun, du wirst deine Kinderplanung ja nicht davon abhängig machen, ob du ein Beschäftigungsverbot erhältst. Die Kinderbetreuung brauchst du auch für ein Beschäftigungsverbot. So oder so: das käme ja frühestens Mai 2020 zum Tragen. So richtig Spaß hat dein AG ja nicht mit dir...


Ani123

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Ob du wieder ein BV bekommst oder nicht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Meine Schwester, Erzieherin im Integrationsbereich Kindergarten, hat kein BV bekommen trotz fehlender Immunität gegen Zytomegalie. In der Kita gibt es auch eine Krippe. Diese ist aber durch eine Wand und Tür voneinander getrennt. Somit laufen die Kigakinder und Krippenkinder nicht durcheinander. Wäre die Krippe mit im gleichen Gebäude oder nur durch ein Gitter vom Kiga getrennt, hätte sie ein BV bekommen. Es standen ihr Hilfsmittel zu wie bsp. einen Erzieherstuhl (im besten Fall ist der schon da). Bestimmte Dinge durfte sie nicht mehr machen, wie bsp. Heben, Wickeln, Toilettengang begleiten (an sich den Waschraum nicht mehr betreten), keine Nase der Kinder putzen, Erbrochenes aufwischen,.... Sie sagt immer, dass es gut gewesen sei, dass sie zwei weitere Kollegen hatte, die ihr diese Arbeit dann abnehmen mussten. Das war schon Mehrarbeit für die. Wäre es nur ein weiterer Erzieher gewesen, wäre es für die Person sehr viel geworden. Aber dran ändern hätte sie dann auch nichts dran. Ruhezeiten durfte sie nehmen. Dafür musste ihr eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Es geht bsp. auch das Büro. Alternativ hätte sie bsp. auch ins Büro versetzt werden können. Nur, da wsr schon eine andere Schwangere tätig. Sie hätte auch in den Hortbereich versetzt werden können. Inzwischen gibt es da so viele Möglichkeiten. Einstellen auf BV würde ich mich nicjt von Anfang an. Wichtig ist, dass du eine Betreuung für deine Kinder hast, welche die reguläre Arbeitszeit ohne BV abdecken würde. Hast du das nicht und bekommst kein BV, dann hast du ein großes Problem und es kommt ggf. zur Kündigung von deiner Seite aus. Plane erstmal so, als würdest du regulär wieder arbeiten gehen und wenn es dann anders kommt schaust du in der Situation. Dann bist du auf der sicheren Seite.


Glücksbärchen-91

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Ne ich kann nicht arbeiten gehen. Wir sind zu weit weggezogen. Mein großer geht nur bis 12 in die Kita. Der kleine dann ab September 19 auch bis 12. Dann werde ich wohl kündigen. Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld von der KK oder auch nicht mehr? Danke dir!


Glücksbärchen-91

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Vielen lieben Dank! Was wäre wenn ich in den Mutterschutz mit dem 3 Kind noch in Elternzeit vom 1 kind gehen würde?


Felica

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Die Wahrscheinlichkeit nach 2 Kleinkindern selbst entsprechend immun geworden zu sein ist gegeben. Fraglich also ob es überhaupt noch eine Grundlage für ein BV gibt. Wichtigste Voraussetzung für ein BV, man muss arbeitsfähig sein. Also darf nicht krank sein, muss eine entsprechende Kinderbetreuung haben und vor allen muss man auch zum Arbeitsplatz kommen können. Was bei dir noch zutrifft musst du selbst sehen. Passt nur ein Punkt nicht, ist jegliches BV hinfällig. Den theoretisch könnte ein AG dich jederzeit von einem tag auf den nächsten zur Arbeit bestellen, wenn er einen geeigneten Arbeitsplatz hat. Mutterschaftsgeld gibt es nur wenn man selbst Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist, dafür brauchst du also einen AG. Hast du den nicht, gibt es auch kein Mutterschaftsgeld außer du hast die entsprechenden Voraussetzungen für ALG1. Hast du aber auch nicht wenn du keine Kinderbetreuung hast und mit einem BV winkst. Mein Rat, entweder jetzt sofort schwanger werden, so das Mutterschutz noch in der EZ fällt bzw man die wenige Tage mit Urlaub überbrücken könnte. oder noch besser erst neuen AG suchen, dann nächste Schwangerschaft angehen. Wäre auch für das EG besser das aktuell nur Mindestsatz wäre.


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