Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

22monate elterngeld 24monate elternzeit?

Frage: 22monate elterngeld 24monate elternzeit?

Fitschi1988

Beitrag melden

Hallo frau bader. Ich würde gerne elterngeld plus beantragen. Jedoch zeigt der elterngeldrechner mir monat 1 und 2(wo mutterschaftsgeld bezogen wird )als basiseltergeld an . So habe ich noch 20monate für elterngeld plus. also bis zum 22.lebensmonat oder?? Wenn ich aber 24monate in elternzeit gehen möchte ,hätte ich so dann 2 monate kein geld .oder habe ich einen denkfehler.? Könnte ich denn dann nur 22 monate elternzeit beantragen, dann wieder vollzeit arbeiten gehen,damit ich durchgängig geld habe?? Und wie fülle ich die monate auf dem eltergeldantrag aus?? Lg und vielen herzlichen dank für ihre hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander. Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Genau, die ersten beiden Monate sind immer Basis-EG, dann kannst du noch 10 Monate in EGPlus wandeln, also insgesamt 22 Monate. EZ kannst du unabhängig vom EG bis zu 36 Monate beantragen.


MamaausM

Beitrag melden

Du hast sogar 3 monate kein Geld. Elterngeld wird ja im 22. Lebensmonat bezahlt, dein Gehalt kommt im 25. Lebensmonat erst nach dem Monat Naja du bekommst ja Mutterschaftsgeld in den ersten beiden Monaten, das ist ja höher als Elterngeld. da würde ich mir was für die anderen Monate zurücklegen Ich würde mind 24 Monate Elternzeit nehmen, dann kann der AG nicht einer Verlängerung widersprechen. Und du kannst auch während der Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten


Felica

Beitrag melden

Du kannst ohbe Probleme länger EZ nehmen als EG. Das hat nur begrenzt was miteinander zu tun. Mein Vorschlag, reiche 24 Monate EZ ab Geburt ein, weil wenn du weniger als 2 Jahre meldest, kann dee AG einer Verlängerung widersprechen. Und dann packst du einfach das halbe Mutterschaftsgeld auf das Sparbuch und nimmst das in den beiden letzten Monaten. Was anderes ist das EG plus in deinem Falle ja nicht, wäre anders wenn du keinen Anspruch auf EZ hättest oder du planen würdest bereits nach dem Mutterschutz zu arbeiten. Der Sttat ist in deinem Falle einfach ein Sparbuch das dir monatlich einen Betrag gibt.


Fitschi1988

Beitrag melden

Ok vielen lieben dank für eure Antworten. Jedoch hab ich schon vor nach dem mutterschutz weiterhin auf 450euro zu arbeiten.anders ist es kaum möglich.und meine maus möchte ich nicht mach 1 jahr schon vollzeit abgeben.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...