Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. mal schwanger im 3. Elternjahr

Frage: 2. mal schwanger im 3. Elternjahr

Alias70

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Hallo, bin in der 6. Woche schwanger und befinde mich im 3. Elternjahr. Meine Tochter wird am 13. Januar 2012 3 Jahre. Muß ich meinem AG mitteilen, dass ich wieder schwanger bin? Wie läuft das dann mit dem Muttersschutz; den voraussichtlichen ET weiß ich erst nächste Woche; es könnte sein, dass er vor dem letzten Tag vom Ende des 3. Elternjahres liegt....Außerdem habe ich derzeit noch eine 400 € Stelle (mit Genehmigung meines "alten" AG) woanders; muß diese Arbeitsstelle auch Bescheid wissen? Wie verhalte ich mich jetzt? Danke schon einmal im voraus, Gruß, Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Wenn der 400er unbefristet ist, können Sie auch dort später EZ nehmen - müssen es aber auch mitteilen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Jeder deiner AG sollte informiert werden, denn sonst können deine Chefs den Pflichten aus dem Mutterschutzgesetz ja nicht nachkommen (zB Beschäftigungsverbote). Beginnt dein Mutterschutz bevor die Elternzeit rum ist, brauchst du eben nicht wieder bei deinem alten AG arbeiten gehen. Mutterschaftsgeld erhältst du von deinem alten AG aber nur für die Tage, die nach der Elternzeit liegen. Gruß Sabine


Alias70

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also bekäme ich kein Elterngeld für das 2. Kind? Weil ich dazwischen nicht gearbeitet habe, stimmts.... oder.....?


SumSum076

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Du bekommst den Mindestsatz von 300 Euro. Gruß Sabine


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