Astbö
Hallo, Ich höre soviel von Besonderheiten zum Elterngeld wenn das 2.Kind innerhalb von 24 Monaten nach Geburt des ersten Kindes kommt, habe das aber noch nicht so recht durchblickt. Deshalb folgende Frage: Wenn ich vor Vollendung des zweiten Lebensjahres des ersten Kindes, das zweite Kind bekomme - auf welcher Grundlage wird dann das Elterngeld berechnet und was hat es mit dem Geschwisterbonus auf sich? Beste Grüsse, Astbö.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Elterngeld wird immer anhand der 12 Monate vor Geburt berechnet. Mutterschutzzeiten und Elterngeldmonate werden ersetzt durch Monate davor ersetzt. Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr vom vorherigen Kind. Geschwisterbonus ist 10% obendrauf, mindestens 70€ Elternzeit kann man wegen neuem Mutterschutz vorzeitig beenden. In der Regel sagt man dass das 2. Kind bis zum 15.LM des ersten geboren sein muss um gleiches Elterngeld zu bekommen durch den Bonus.
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