suwe
Sehr geehrte Fr. Bader! Ich habe bei meinem ersten Kind eine Elternzeit von 3 Jahren vereinbart. Ich bin bis Ende Oktober 2013 in Elternzeit. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich im September 2012 zur Welt. Wie muss ich vorgehen? Brauche ich von meinem Arbeitgeber wieder Unterschriften? Er und ich wissen, dass ich trotz Elternzeit bis Ende 2013 nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren werde. Dies wurde damals beiderseits mündlich vereinbart. Herzlichen Dank im Voraus
Hallo, mündlich zählt nicht. Ich würde die EZ bis zum 3. Geb. verlängern und dann schauen, was ist. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
arbeitslos???? Gab es denn Zeugen bei der mündlichen Vereinbarung? Sollte das mit der Arbeitslosigkeit wirklich sein, mußt Du sehen, wie Du Dich krankenversicherst (evtl. mit Ehegatten) LG Peeka
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