MeikeMann
Sehr geehrte Frau Bader, ich frage mich, wie es bei mir nach dem ende der elternzeit weitergehen soll und was geldtechnisch gesehen das beste ist: - elternzeit endet anfang januar 2016 - mein arbeitsvertrag läuft ende februar aus - voraussichtlich werden wir erst ab september 2016 einen kitaplatz haben -wir planen ein weiteres kind variante 1: ich melde mich arbeitslos ab märz 2016 und nehme bis ende februar elternzeit. variante 2: ich arbeite freuberuflich einbißchen und melde mich gleichzeitig arbeitslos variante 3: ich melde mich nicht arbeitslos und arbeite feiberuflich (der zu erwartende verdienst wird aber bei ca. 500 euro monatlich liegen). ich müsste mich komplett neu etablieren mit meiner geschäftsidee, möchte aber spätestens ende 2016 das nächste kind. was ist geldtechnisch am schlausten? vielen dank und liebe grüße meikemann
Hallo, Sie können sich nicht arbeitslos melden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Also bleibt nur arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Geldtechnisch wäre es sinnvoll so schnell wie möglich schwanger zu werden. Jeder Monat ohne Einkommen ab Januar geht mit 0€ in die neue Berechnung. ALG1 bekommst Du nur, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst mindestens 15 Stunden die Woche und Betreuung nachweisen kannst. Würde aber auch für das neue Elterngeld mit 0€ gewertet werden. Oder aber jetzt schon bewerben für einen neuen Job. Für eine Verlängerung der EZ muss der AG zustimmen. Tut er es nicht musst Du drei Monate vor Ende selbst kündigen, da Du ja gar nicht arbeiten gehen kannst ohne Betreuung.
Mitglied inaktiv
Hattest Du 1 Jahr EZ oder die vollen 23 Jahre? Frage wegen des EG. Weil, um das gleiche EG bei Kind 2 zu bekommen wie bei Kind 1, dürfte Kind1 bei der Geburt von Kind1 nicht älter sein als ca. 15 Monate. Ansonsten gilt, alle Monate nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 die du kein Einkommen hast, gelten mit 0 € - völlig egal ob du (noch) in EZ bist oder nicht. Für den Fall der Fälle das dann die 3 Jahre EZ durch ist. Wenn Du ALG1 bekommst, ist das auch eine Nullrunde für das neue EG. Wie jede Lohnersatzahlung (ausser BV, schwangerschaftsbedingte Krankschreibung). Wobei es ALG1 eh nur gibt, wenn du Kinderbetreuung nachweisen kannst. Weiß auch nicht wie sinnvolle es ist, sich jetzt selbstständig zu machen, auch in Hinblick darauf welche Zeiten dann für das neue EG zur Berechnung herangezogen werden. Ehrliche Meinung, ich würde schauen ob du einen neuen Job findest mit dem du dann nahtlos nach Ende der EZ beginnen kannst. oder spätestens nach Auslaufen der EZ - die zeit bis dahin würde ich für die Suche nutzen. Falls es schwierig wird wegen Kinderbetreuung, dann würde ich schauen ob man als Übergang eine Tagesmutter finden, die dann die zeit zwischen Januar und Kita-Beginn überbrückt. In vielen Gemeinden kosten die Tagesmütter ja den Eltern nicht mehr als ein Kitaplatz, teils sind sie sogar günstiger. Und zudem oft flexibler, IMO profitieren auch die Kleinen von den kleineren Gruppen. Und da nicht wenige TM auch gelernte Erzieherinnen sind, muss es auch fachlich nicht schlechter sein. Man muss halt nur genau schauen, passt die TM wirklich - was aber auch bei Kita zutrifft. Und, selbst wenn du dich selbstständig machst, auch da brauchst du eine Lösung. Anspruch auf Betreuung hast du ab dem 1ten Geburtstag - notfalls also einfordern. Allen voran aber die Frage, WIE sicher ist der Kita-Platz?
P.S. Wobei das nicht ganz logisch ist. Wo ist denn das Kind wenn Sie freiberuflich arbeiten?
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