Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind - Geburt im 2. Jahr Elternezeit - Berechnung Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Kind - Geburt im 2. Jahr Elternezeit - Berechnung Elterngeld?

Miriamsofia

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Mein Sohn ist am 1.1.2012 geboren worden. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommrn (also bis 31.12.2013) Nun bin ich im 6 Monat schwanger - d.h. Ich wurde im ersten Elternzeit-Jahr und während dem Bezugsjahr des Elterngeld erneut schwanger. Wie errechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind? Gleiche Grundlage wie bei dem ersten? Wenn nein, wie sonst? Vielen vielen dsnk für die Hilfe. Die verfügbare Literatur ist absolut verwirrend.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Nudelsalat

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Das Elterngeld berechnet sich auf Grundlage des Einkommens der 12 Monate vor Geburt. Kommt das 2. Kind am Ende des ersten Lebensjahres des ersten Kindes zur Welt, gilt das Einkommen vor Geburt des ersten Kindes. Kommt das zweite Kind aber später zur Welt, sagen wir im 18. Lebensmonat das ersten Kindes, so werden auch alle Monate ab dem 12. Lebensmonat des ersten Kindes in die Berechnung des EG herangezogen. Bei diesem fiktiven Beispiel also 6 Monate vor Beginn der Schutzfrist von Kind 1 (das normale Gehalt) und 6 Monate danach. Das bedeutete, dass Familien, deren Kinder zwei Jahre und länger auseinander liegen, zur Elterngeldberechnung ihr Einkommen aus der Elternzeit heranziehen müssen. Hast Du also nicht gearbeitet, läuft das auf den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus (bis zum 3. LJ) hinaus. Sind Deine Kinder weniger als 2 Jahre auseinander, werden die fehlenden Monate vor Geburt von Nr. 1 herangezogen. Also bei 21 Monaten Altersunterschied noch drei Monate normales Ursprungsgehalt. Bei mir ist es so, dass ich in Elternzeit ab dem zweiten Jahr in Teilzeit gearbeitet habe. Deshalb wird zur Berechnung meines neuen Eltrngeldes für mein zweites Kind dieses Gehalt herangezogen. Meine Kinder werden allerdings auch 31 Monate auseinander sein. Ich hoffe, ich habe Dir jetzt nichts Falsches erklärt.


SumSum076

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Für das zweite Elterngeld ist relevant das Einkommen aus den Monaten (Wenn der Mutterschutz im Juli und Juni 2013 ist): Mai 2013 bis Feb 2013 = 4 Monate und (wenn Mutterschutz fürs erste Kind Nov und Dez 2011 war) Okt 2011 - Mrz 2011 = 8 Monate Die anderen Zeit fallen wg Mutterschaftsgeld und Elterngeldbezugszeit. (Weißt du, dass du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden kannst, und dann wieder Mutterschaftsgeld bekommen würdest?) Gruß Sabine


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