Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Für meine Tochter habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, die im Juli ausläuft. Im April bekomme ich das nächste Kind. Nun kann ich im Juli zum einen entweder die Elternzeit von meinem 1. Kind verlängern oder zum anderen die Elternzeit vom 2. Kind beginnen. Insgesamt möchte ich möglichst lange die Elternzeit ausschöpfen. Gibt es für eine der beiden Optionen Vor- oder Nachteile oder ist es im Grunde genommen egal, welche Elternzeit für welches Kind ich anhänge? Ich dachte mir, vielleicht könnte ich erstmal komplett die 3 Jahre Elternzeit für Kind Nr. 2 nehmen und dann evtl. noch das 3. Jahr für das 1. Kind anhängen? Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Liebe Grüße Annie
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten bis zur Geburt verlängern u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
High Annie, bin auch im OED beschaeftigt und nach 20 Monaten Elternzeit kam Tochter Nr. 2 zur Welt. Ich musste dann gleich in die Elternzeit von Tochter Nr. 2 wechseln und hatte keine Wahlmöglichkeit, das 3. Jahr von Tochter Nr. 1 noch zu nehmen, was mich sehr ärgert. Wenn Du eine Möglichkeit hast, nimm auf alle Fälle erst die ganze Elternzeit von Kind 1, und dann erst von Kind 2! Nach Ablauf beider Elternzeiten habe ich nun einen Antrag auf 5 Jahre Sonderurlaub wg. Kindererziehung gestellt, das wird wohl auch genehmigt. Immerhin muss man nicht kündigen, leider gibt es aber keine Anrechnung auf Rentenzeit, Krankenkasse, etc. mehr! Grüsse, Nicki
Ähnliche Fragen
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?