Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Elternzeit

Frage: 2. Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Für meine Tochter habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, die im Juli ausläuft. Im April bekomme ich das nächste Kind. Nun kann ich im Juli zum einen entweder die Elternzeit von meinem 1. Kind verlängern oder zum anderen die Elternzeit vom 2. Kind beginnen. Insgesamt möchte ich möglichst lange die Elternzeit ausschöpfen. Gibt es für eine der beiden Optionen Vor- oder Nachteile oder ist es im Grunde genommen egal, welche Elternzeit für welches Kind ich anhänge? Ich dachte mir, vielleicht könnte ich erstmal komplett die 3 Jahre Elternzeit für Kind Nr. 2 nehmen und dann evtl. noch das 3. Jahr für das 1. Kind anhängen? Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Liebe Grüße Annie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten bis zur Geburt verlängern u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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High Annie, bin auch im OED beschaeftigt und nach 20 Monaten Elternzeit kam Tochter Nr. 2 zur Welt. Ich musste dann gleich in die Elternzeit von Tochter Nr. 2 wechseln und hatte keine Wahlmöglichkeit, das 3. Jahr von Tochter Nr. 1 noch zu nehmen, was mich sehr ärgert. Wenn Du eine Möglichkeit hast, nimm auf alle Fälle erst die ganze Elternzeit von Kind 1, und dann erst von Kind 2! Nach Ablauf beider Elternzeiten habe ich nun einen Antrag auf 5 Jahre Sonderurlaub wg. Kindererziehung gestellt, das wird wohl auch genehmigt. Immerhin muss man nicht kündigen, leider gibt es aber keine Anrechnung auf Rentenzeit, Krankenkasse, etc. mehr! Grüsse, Nicki


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