Mitglied inaktiv
Meine zweijährige Erziehungszeit ist am 10.06.04 abgelaufen. Zur Zeit bin ich wieder schwanger. Dies habe ich meinem Arbeitgeber vor 2 Monaten schriftlich mitgeteilt. Ebenso habe ich ihn informiert, daß ich die Elternzeit des ersten Kindes bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern möchte. Danach mmöchte ich die 3 Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate der Elternzeit des ersten Kindes sollen im Anschluß daran genommen werden (ca.7 Mon.) Leider habe ich bis heute noch keine Stellungnahme von meinem Arbeitgeber erhalten. Auf telefonische Rückfrage meinerseits wurde ich von meinem Chef an die zuständige Sekretärin, die bis zum 16.06.04 in Urlaub ist, verwiesen, um mich dann bei ihr zu melden. Wie wird diese Situation rechtlich gewertet und welche Berechnungsgrundlage ist das?
Mitglied inaktiv
Also soweit ich weiß, ist dein AG nicht verpflichtet, deine Elternzeit zu verlängern, d. h. es kann dir passieren, dass du bis zum MuSchu des 2. Kindes arbeiten musst. Auch kannst du nicht den "Rest" der EZ für das 1. Kind einfach noch an den anderen EZ dranhängen. EZ ändet immer spätestens mit dem 3. Geburtstag des Kindes, es sei denn, dein AG ist mit deinem Wunsch einverstanden und du kannst das 3. Jahr, wenn er es dir nachträglich genehmigt, irgendwie später nehmen. Hoffe, ich liege richtig - mal sehen was Frau Bader dazu sagt. Gruß Susann
Mitglied inaktiv
Es ist nicht die Frage, wie lange meine gesamte Elternzeit sein wird, sondern es geht darum, wie die Zeit zwischen dem offiziellen Ende der Elternzeit des ersten Kindes und der schriftlichen Antwort des Arbeitgebers, die immer noch nicht vorliegt bzgl. des weiteren Vorgehens gewertet wird. Wie ist die rechtliche Lage bzgl. des Mutterschaftsgeldes? Gelte ich bis zur schriftlichen Mitteilung meines Arbeitgebers als wieder beschäftigt, zumal mein Chef mir keine Auskunft geben konnte?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung