Mitglied inaktiv
Meine zweijährige Erziehungszeit ist am 10.06.04 abgelaufen. Zur Zeit bin ich wieder schwanger. Dies habe ich meinem Arbeitgeber vor 2 Monaten schriftlich mitgeteilt. Ebenso habe ich ihn informiert, daß ich die Elternzeit des ersten Kindes bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern möchte. Danach mmöchte ich die 3 Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate der Elternzeit des ersten Kindes sollen im Anschluß daran genommen werden (ca.7 Mon.) Leider habe ich bis heute noch keine Stellungnahme von meinem Arbeitgeber erhalten. Auf telefonische Rückfrage meinerseits wurde ich von meinem Chef an die zuständige Sekretärin, die bis zum 16.06.04 in Urlaub ist, verwiesen, um mich dann bei ihr zu melden. Wie wird diese Situation rechtlich gewertet und welche Berechnungsgrundlage ist das?
Mitglied inaktiv
Also soweit ich weiß, ist dein AG nicht verpflichtet, deine Elternzeit zu verlängern, d. h. es kann dir passieren, dass du bis zum MuSchu des 2. Kindes arbeiten musst. Auch kannst du nicht den "Rest" der EZ für das 1. Kind einfach noch an den anderen EZ dranhängen. EZ ändet immer spätestens mit dem 3. Geburtstag des Kindes, es sei denn, dein AG ist mit deinem Wunsch einverstanden und du kannst das 3. Jahr, wenn er es dir nachträglich genehmigt, irgendwie später nehmen. Hoffe, ich liege richtig - mal sehen was Frau Bader dazu sagt. Gruß Susann
Mitglied inaktiv
Es ist nicht die Frage, wie lange meine gesamte Elternzeit sein wird, sondern es geht darum, wie die Zeit zwischen dem offiziellen Ende der Elternzeit des ersten Kindes und der schriftlichen Antwort des Arbeitgebers, die immer noch nicht vorliegt bzgl. des weiteren Vorgehens gewertet wird. Wie ist die rechtliche Lage bzgl. des Mutterschaftsgeldes? Gelte ich bis zur schriftlichen Mitteilung meines Arbeitgebers als wieder beschäftigt, zumal mein Chef mir keine Auskunft geben konnte?
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