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Meine zweijährige Erziehungszeit ist am 10.06.04 abgelaufen. Zur Zeit bin ich wieder schwanger. Dies habe ich meinem Arbeitgeber vor 2 Monaten schriftlich mitgeteilt. Ebenso habe ich ihn informiert, daß ich die Elternzeit des ersten Kindes bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern möchte. Danach mmöchte ich die 3 Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind in Anspruch nehmen. Die restlichen Monate der Elternzeit des ersten Kindes sollen im Anschluß daran genommen werden (ca.7 Mon.) Leider habe ich bis heute noch keine Stellungnahme von meinem Arbeitgeber erhalten. Auf telefonische Rückfrage meinerseits wurde ich von meinem Chef an die zuständige Sekretärin, die bis zum 16.06.04 in Urlaub ist, verwiesen, um mich dann bei ihr zu melden. Wie wird diese Situation rechtlich gewertet und welche Berechnungsgrundlage ist das?
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