Micha0203
Guten Morgen Frau Bader, ich bin nun, während der Elternzeit des 1 Kindes wieder Schwanger. Da die Pendelstrecke zu meinem "Haupt"-Arbeitgeber bei dem ich in Elternzeit bin für eine Teilzeittätigkeit zu weit ist, habe ich vor einigen Monaten eine Nebentätigkeit in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber begonnen. Gerne würde ich daher die Elternzeit für das 2 Kind bei meinem neuen "Nebenjob"-Arbeitgeber beantragen, um nach der Babypause auch hier wieder in Teilzeit arbeiten zu können. Wie muß ich vorgehen? Ist das überhaupt möglich? Muss ich den Hauptarbeitgeber zuerst kündigen? Ändert sich durch die Kündigung bei dem Hauptarbeitgeber etwas an dem Vertrag mit dem Nebenjob-Arbeitgeber? Vielen Dank
Hallo, sie müssen zu aller erst die Elternzeit des ersten Kindes am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Damit wird das Hauptarbeitsverhältnis grundsätzlich erst einmal auf. Ob Sie für den Nebenjob für diese Zeit dann Elternzeit nehmen können, hängt davon ab, ob dieser Job auf die erste Elternzeit befristet ist. Ich würde es einfach mal machen. Liebe Grüße NB
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