Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

14 Wochen nach geburt schwanger, muss mein AG wieder gehalt zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 14 Wochen nach geburt schwanger, muss mein AG wieder gehalt zahlen?

Würmchen3217

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Ich habe am 3.2.2017 meinen kleinen Sohn zur Welt gebracht. Nun bin ich wieder schwanger. In der ersten SS hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Nun bin ich in Elternzeit seit knapp 2 Monaten. Muss mein AG nun wieder gehalt zahlen? Was steht mir zu? Vielen Dank im voraus:)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Leider teilen Sie nicht mit, wie lange Sie Elternzeit beantragt haben. Sollten Sie aber in Elternzeit sein, würden Sie ja sowieso nicht arbeiten. dann können Sie auch kein Beschäftigungsverbot bekommen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Solange Du nicht arbeiten gehst brauchst Du kein Beschäftigungsverbot - wovor solltest Du geschützt werden?


Sternenschnuppe

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Nein. Du arbeitest la nicht. BV kommt also gar nicht in Frage.


mellomania

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dir steht natürlich gar nichts zu. warum auch? du erhälst elterngeld und wenn du die elternzeit für den neuen mutterschutz kündigst ag anteil und kk anteil fürs mutterschutzgeld. lohn nicht, du arbeitest doch nicht. elternzeit heißt dein vertrag ruht, daher kann es kein bv geben, weil keine arbeit. auch krankschreibung oder so is egal, da du nicht arbeitest


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