Jjjenny86
Hallo Frau Bader, ich würde mich freuen wenn Sie mich aufklären könnten. Folgendendes: Ich befinde mich derzeit in meiner 1 Jährigen Elternzeit und beziehe Elterngeld. Die gesamte Schwangerschaft über habe ich mich im Beschäftigungsverbot befunden, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angekündigt, dass ich nicht Vollzeit aus meiner 1 Jährigen EZ zurück kommen möchte, lieber nur in Teilzeit mit 20-25 Std./Wo. Jetzt überlegen mein Mann und ich erneut schwanger zu werden und ich wollte fragen, welche Arbeitsstunden dann für das erneute BV zur Grundlage liegen, wenn ich meinen ersten Arbeitstag nach der EZ wegen erneuter Schwangerschaft nicht antreten kann. Die angekündigten 20-25 Std./Wo. oder meine vertraglich vereinbarte Vollzeitstelle? Vielen lieben dank und liebe Grüße :)
Hallo, das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Es gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Allerdings gilt das gleiche auch für deine Arbeitsleistung. Erhältst du kein Beschäftigungsverbot, musst du auch genau das arbeiten, was vertraglich vereinbart ist.
Mitglied inaktiv
Die Frage ist doch, kannst du nach der EZ wieder VZ arbeiten? Ob du nämlich ein BV bekommst oder nicht entscheidest nicht du, sondern es ist davon abhängig was der Ag sagt oder evtl ein Arzt. Und es ist auch egal ob du vorher ein BV hattest, weil das nicht bedeutete das man immer ein BV bekommt. Zumal sich die Gesetzeslage verschärft hat. Zudem benötigst du eine entsprechende Kinderbetreuung. Hast du die nicht, hast du ein Problem. Außerdem wäre es weit intelligenter gewesen TZ innerhalb der EZ zu beantragen. Dann würdest du nämlich vollen Kündigungsschutz genießen - selbst wenn du innerhalb der EZ eben arbeitest. Der AG muss auch nur unter bestimmten Voraussetzungen dem TZ-Wunsch nachkommen.
Jjjenny86
Danke für die Ausführungen. Kann man die Frage nicht einfach beantworten statt tausend Gegenfragen zu stellen??? 1. Kinderbetreuung ist gesichert. 2. BV ist gesichert. 3. ich kann in TZ, in VZ oder wie auch immer zurück kommen, mein Arbeitgeber ist da offen. = siehe, alles drum herum ist geklärt. Ich möchte nur wissen welche Arbeitsstelle zur Grundlage genommen wird, angekündigte TZ oder meine vertraglichen VZ!
Mitglied inaktiv
Na solange du nichts unterschrieben hast gilt eben VZ. Fraglich eben wie dein AG es findest wenn Du dich nicht an Abmachungen hälst.
Jjjenny86
Manchmal muss man im Leben egoistisch sein und man kann sein Leben nicht immer nach anderen, in dem Fall dem Arbeitgeber richten!
Jjjenny86
Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort, aber scheinbar haben Sie meine Frage nicht wirklich verstanden. Mir ist klar dass ich das bekommen würde was ich ohne BV bekommen würde, aber geht man von meiner Vollzeit stelle aus oder von meinen angekündigten TZ Stunden?
chrissicat
Doch, Frau Baden hat deine Frage verstanden. Du bekommst das, was du ohne BV bekommen würdest. Wie du zu arbeiten hast und wie du vergütet wirst, ist deinem Vertrag zu entnehmen. Hast du einen VZ-Vertrag und wurde dieser nicht geändert, gilt VZ.
Jjjenny86
Ookk, Danke für deine Antwort. Als ich damals meine Elternzeit schriftlich eingereicht habe, hab ich dort schon geschrieben, dass ich nicht Vollzeit nach einem Jahr zurück kommen werde, sondern in TZ, auch das ist quasi "ungültig"? Weil eine Vertragsänderung habe ich noch nicht erhalten.
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