Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - teilzeit oder vollzeit Arbeitsvertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - teilzeit oder vollzeit Arbeitsvertrag

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Hallo, ich habe eine Anfrage bezüglich Elterngeld und hoffe, dass Sie mir informieren können. Seit dem 01.01.2004 habe ich eine Vollzeitstelle, die auf Grund des 3-Jahres-Vertrages zum 31.12.2006 ausläuft. Mein derzeitiges Nettoeinkommen beträgt ca. EUR 2050 monatlich. Ich bin schwanger und habe meinen voraussichtlichen Entbindungstermin am 12.02.2007, so dass mein Mutterschutz am 01.01.2007 beginnt. Nach Ablauf der Mutterschutzfrist würde ich gerne halbtags arbeiten (50%, 19,5 Wochenstunden). Mein Chef möchte meinen Vollzeitvertrag für ein weiteres Jahr verlängern (bis zum 31.12.2007), so dass ich nach der Mutterschutzfrist zurückkommen und in Teilzeit (50%) arbeiten kann. Die Personalabteilung möchte mir jedoch lieber einen Teilzeitvertrag (19,5 Wochenstunden) für ein Jahr ab 01.01.2007 geben. Für mich stellt sich die Frage, wie hoch jeweils mein Elterngeld wäre. Macht es einen Unterschied ob ich lediglich mit einem Teilzeitvertrag oder aber einem Vollzeitvertrag arbeite? Wenn ich einen neuen Vollzeitvertrag erhalte und mich entschließe 50% zu arbeiten, so bekomme ich meines Wissens Elterngeld in Höhe von 67% der Differenz zwischen meinem alten durchschnittlichen Monatseinkommen und meinem neuen Monatseinkommen (also ca. (2050 - 900) x 0.67 oder ca. EUR 770). Ich würde ab Januar von Steuerklasse IV in Steuerklasse V wechseln. Wenn ich hingegen ab 01.01.2007 lediglich einen Teilzeitvertrag erhalte, bekomme ich dann Elterngeld in gleicher Höhe? Falls nicht, wie hoch wäre mein Elterngeld dann? Ich würde in diesem Fall meine vertragliche Arbeitszeit voll ableisten (100% der 19,5 Wochenstunden des Arbeitsvertrags). Meine zweite Frage bezieht sich auf die Höhe des Muttergeldes. Wäre mein Muttergeld ca. EUR 2050 / Monat selbst wenn ich im Januar nur einen Teilzeitvertrag habe, oder bekomme ich dann weniger? Entschuldigung dass diese Frage so lang ist. LG Louise


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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