anna.231
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit 5 1/2 Jahren sozialversicherungspflichtig unbefristet in Deutschland angestellt und habe auch hier meinen Hauptwohnsitz. Derzeit wohne ich wegen meines kranken Vaters wieder bei meinen Eltern (in Deutschland) und bin auch dort gemeldet. Nun kommt voraussichtlich Ende September unser erstes Kind zur Welt, mein Partner lebt und arbeitet schon lange selbstständig in Großbritannien. Um sein Einkommen nicht auch zu verlieren während ich in Elternzeit bin, würden wir einen Großteil der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Großbritannien verbringen. Ist es tatsächlich so, wie mir bislang von vielen Seiten suggeriert wurde, dass ich dadurch meinen kompletten Elterngeldanspruch verliere? Ich werde vermutlich viel Hin- und Herpendeln, um auch mit meinen Eltern viel Zeit zu verbringen. Ob ich dadurch tatsächlich mehr als 180 Tage im Jahr -so wie gefordert- in Deutschland sein werde bezweifle ich jedoch. Meinen Wohnsitz hier würde ich dennoch in jedem Fall behalten, schließlich habe ich noch meinen Arbeitsvertrag hier und es kann gut sein, dass wir später hierhin zurückkehren. Außerdem möchte ich auch meinen privaten deutschen Versicherungsschutz nicht verlieren und die U-Untersuchungen des Kindes ebenfalls in Deutschland wahrnehmen. Ob dann nach Ablauf meiner Elternzeit unser Lebensmittelpunkt in DE oder GB sein wird hängt auch von Unwägbarkeiten wie dem Brexit etc ab.. Mir ist trotz langer Recherche immer noch nicht klar, wie ein solcher Fall gehandhabt wird. Wie "geprüft" wird, wo denn nun tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist. Ob die 180 Tage, welche man sich in DE aufhalten muss, sich auf das Kalenderjahr oder auf den Zeitraum des Elterngeldbezuges beziehen. Ob die Tatsache, dass Großbritannien derzeit noch "wie EU" gehandhabt wird, eine Rolle spielt. Und ob es einen Einfluss hat, dass mein Partner und ich nicht verheiratet sind und auch bislang nicht denselben Wohnsitz haben. Vielleicht können Sie ein wenig Licht ins Dunkle bringen? Vielen Dank!
Hallo, 1. Trotz Brexit läuft es laut Ministerium bis Ende 2020 mit dem EG weiter (https://familienportal.de/familienportal/nach-dem-brexit--informationen-zu-den-familienleistungen/146406) 2. Entscheidend ist der Wohnort des Kindes, wenn das GB ist, müssen Sie klären, ob es dort vergleichbares gibt. Laut Richtlinien ist GB hier vorrangig. In D kann ggf. der Unterschiedsbetrag geltend gemacht werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Da UK aktuell im Elterngeld noch künstlich gehandhabt wird, als würden sie in der EU verbleiben, greifen auch noch alle Sonderregelungen bzgl. EU-Ausland. Wenn das Kind im EU-Ausland wohnt, die Mutter in Deutschland arbeitet und der Vater im EU-Ausland arbeitet, dann ist laut Tabelle in den Richtlinien zum Elterngeld erst einmal das EU-Ausland zuständig. Du müsstest also erst einmal im UK einen Antrag auf die dort vergleichbare Familienleistung stellen. Lehnen die ab oder zahlen weniger als du in Deutschland bekommen würdest, zahlt Deutschland die Differenz an dich. Zahlen die mehr, bekommst du aus Deutschland nichts mehr. Es kommt also tatsächlich eher darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht du. Mehr findest du in den Richtlinien zum Elterngeld auf Seite 323 und drum herum. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf6829d3b0cc500a0c5de51e9a05/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger. Ich bin in der 21. Woche schwanger und mein Geburtstermin ist der 22. Juli 2024. Mein Mann arbeitet bei McDonalds mit einem befristeten Vertrag, der am 30. September 2024 endet. Könnte er 7 Wochen vor meinem Entbindungstermin Elternzeit beantragen? Kann er Arbeitslosengeld beantragen, wenn sein V ...
Guten Tag, Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert? vielen Dank.
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Dauer vom 01.08.2 ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?