Guten Morgen Frau Bader,
Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7. aus. Ich habe diese Woche erfahren, dass ich schwanger bin und stelle mir jetzt die Frage, wie es ab Sommer weiter geht.
Mein Arbeitgeber hat mir zwar mündlich schon eine Verlängerung zugesagt, aber hierfür hab ich leider noch keinen Vertrag. Jetzt befürchte ich, wenn ich meinem Chef sage, dass ich schwanger bin, dass ich eben doch keine Vertragsverlängerung bekommen werde. ich arbeite im Kindergarten es könnte sein, dass ich von meinem Arzt ein BV ausgesprochen bekomme wegen fehlender Immunität. Meine Frage ist jetzt, auf welcher Grundlage berechnet sich dann das Elterngeld ?
Vielen Dank und liebe Grüße
Lisa
von
Limaanu
am 01.05.2020, 09:47
Antwort auf:
Elterngeld nach auslaufendem Arbeitsvertrag
Hallo,
1. Ich würde die Schwangerschaft erst nach der Vertragsverlängerung mitteilen (vorausgesetzt, die Verlängerung soll zeitnah stattfinden und es droht kein BV).
2. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie wenn überhaupt nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Verlängerung wegen der Schwangerschaft abgelehnt wurde
3. Sie müssen ansonsten rechtzeitig ArbGeld 1 beantragen.
4. Das EG berechnet sich aus dem Lohn der letzten 12 Mo., Monate mit MG werden hearsugerechnet. Monate mit ArbGeld 1 zählen mit 0 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2020
Antwort auf:
Elterngeld nach auslaufendem Arbeitsvertrag
Das EG berechnet sich, mit oder ohne Job, an dem was du in den 12 Monaten vor der Geburt verdient hast. Wobei die Monate welche du im Mutterschutz bist, ausgeklammert werden. Ob du einen AG hast oder nicht spielt da erst einmal keine Rolle. Aber, ALG1 wird mir 0 € gerechnet, weil ja kein eigenes Einkommen. Jeder Monate Arbeitslosigkeit zwischen dem Auslaufen des Vertrages und dem Mutterschutz würde das EG also empfindlich minimieren. Allerdings gibt es ein mimimum von 300 € welche es auf jeden Fall gibt. Weit gravierender ist der Umstand das du ohne AG keinen Anspruch auf EZ hast, du wärst also nur solange krankenversichert wie du EG bekommst. Danach müsstest du schauen.
Mein Rat, AG und AN sind dazu angeraten frühzeitig zu klären ob Verträger verlängert werden. Den du musst dich ja 3 Monate vor Ablauf eines Vertrages beim AA als arbeitssuchend melden, du hättest das also schon machen müssen. Deshalb spreche den AG an wie es aussieht. Sage ihm auch das du dich sonst schon längst hättest melden müssen. Das Problem ist das dein AG natürlich nicht unbedingt super erfreut sein wird wenn du dann direkt nach dem Unterschreiben des Vertrages sagst, hurra ich bin schwanger und ich gehe jetzt ins BV. Davon ab das wegen der Arbeit nicht der Arzt das BV aussprechen darf sondern der AG, Den der AG kann auch sagen, ich habe hier einen Job den du trotz Schwangerschaft machen kannst, dieses recht würdest du dem AG zu unrecht nehmen wenn du ihn übergehst indem du das BV vom Arzt ausstellen lässt. Ärzte dürfe ein BV nur dann ausstellen wenn die Arbeit also solche dem Mutterschutz entsprechen, es wegen individueller Komplikationen der Schwangeren aber unmöglich ist genau diesen einen Job trotzdem weiter zu machen. Kann die Schwangere dagegen gar nicht mehr arbeiten, muss der Arzt eine AU ausstellen. Nur zur Unterscheidung. Allerdings darf der AG auch nicht hingehen und sagen, tja Pech gehabt, wir verlängern nicht weil du bist schwanger. Problem ist dabei die Beweisbarkeit. Deshalb ist es grundsätzlich besser eine Unterschrift unter einem Vertrag zu haben. Und am besten auch einen Plan B für den AG wie du planst trotz Schwangerschaft weiter zu arbeiten. Evtl hast du ja sogar alle notwendigen Titer damit ein BV eh vom Tisch ist.
So oder so, erst einmal bist du nicht verpflichtet dem AG zu sagen das du schwanger bist. Du kannst dich aber erst auf das Gesetz beziehen sobald du deinen AG eingeweiht hast. Du musst also selbst entscheiden ob du erst warten willst oder es direkt sagst. Der AG darf auch keinen Einblick in den Mutterschutz haben, so das er auch nicht erfährt wie lange du es schon weißt wenn du es nicht sagst. Wenn er eine Bestätigung brauch über die Schwangerschaft dann stellt der Arzt diese entsprechend aus, da steht dann alles für den AG wichtige drauf und die Kosten dafür muss er dir erstatten. Alles Gute
von
Felica
am 01.05.2020, 11:07