Ina2019
Hallo habe vor kurzem erfahren das ich wieder schwanger bin. Nun frage ich mich die ganze Zeit wie es weiter läuft sei es elterngeld Mutterschutz Arbeitgeber usw.. ich habe vom 8.07.18-8.07.19 Elternzeit eingereicht habe auch ein festvertrag und eine Vollzeitstelle vorher gehabt würde bin auch bei meiner 1 Schwangerschaft sofort ins Arbeitsverbot gekommen... nun weißt ich nicht bekomme ich jetzt auch wieder ein Arbeitsverbot muss ich das sofort beim Arbeitgeber abgeben oder erst Ende meiner elternzeit ? Oder löst sich jetzt meine elternzeit wieder auf und gilt das Arbeitsverbot und der Arbeitgeber muss wieder zahlen ? Wer zahlt mein Mutterschutz .. was muss ich jetzt tun? Muss ich zur elterngeldstelle ? Kann mein Chef mich jetzt kündigen oder besser gesagt einfach meine elternzeit verlängern das er nicht zahlen muss ? Bin etwas durcheinander danke im voraus.. MfG
Hallo, es ist streitig, ob man die Elternzeit vorzeitig beenden kann, wohl gemerkt mit Zustimmung des Arbeitgebers, um in ein neues Beschäftigungsverbot zu gehen. Ich halte das rechtlich für mehr als wackelig und würde es nicht empfehlen. Ansonsten beginnt das Beschäftigungsverbot am ersten Tag nach der Elternzeit und geht bis zu Mutterschutz. Dann bekommen sie, wie bei der ersten Schwangerschaft, Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Also soweit ich weiß, kannst du deine EZ nicht beenden um dann ein beschaftigungsverbot zu erhalten. Jetzt in der EZ ist das nicht relevant. Du arbeitest doch nicht. Wovor muss man dich schützen. Wenn gilt es erst ab Tag 1 nach EZ. Sollte dein chef es denn aussprechen, er kann auch einen anderen Arbeitsplatz dir geben. Das einzigste ist, du beendest die EZ vom Kind 1 auf einen Tag vor neuem Mutterschutz. Dann lebt dein alter vollzeitvertrag wieder auf. Du bekommst dann volles Mutterschaftsgeld. Und eine Angst kann ich dir nehmen. Dein chef kann dir weder kündigen noch deine EZ verlängern.
Felica
Wenn du jetzt erfahren hast das du wieder schwanger bist, dann beginnt der neue Mutterschutz ja nach Ende deiner EZ. Dann ist die Sache ganz leicht. Du gehst einfach am ersten Arbeitstag zur Arbeit und sagst deinem AG das du wieder schwanger bist. Der prüft dann ob er nun Ersatzarbeit hat und wenn ja, gehst du ganz normal weiter in VZ arbeiten bis dein neuer Mutterschutz beginnt. Netterweise kannst du deinem AG auch vorher schon sagen das du wieder schwanger bist, dann kann er das schon klären. Hat er keine Ersatzarbeit, muss er eben wieder ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Kinderbetreuung dürfte ja kein Problem sein, denn darum habt ihr euch ja sicherlich schon längst gekümmert, oder wie wäre das sonst ohne Schwangerschaft nach der EZ geplant? Den eine Kinderbetreuung müsstest du dieses mal nachweisen für ein BV. Und zwar über die komplette Zeit die du auch laut deinem VZ-Vertrag arbeiten müsstest. Du kannst nämlich nicht 100% sicher davon ausgehen wieder ein BV zu bekommen. Sobald der Mutterschutz beginnt, bekommst du wieder Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK und danach wie beim ersten auch wieder EG. das dürfte dann auch gleich hoch sein. Außer du kannst eben nicht nach dem EZ-Ende In VZ arbeiten, dann wird es komplizierter. Wobei ich dir dann dazu raten würde, zu versuchen die EZ zu verlängern und das die letzten beiden Monate EG in EG Plus zu splitten wenn Mutterschutz später wie August19 beginnt. Kommt halt drauf an wie weit du jetzt schon bist. Jetzt schon die Ez zu beenden um dann ins BV zu gehen, das ist nicht möglich. Aber eben auch nicht nötig weil es für Mutterschutz und EG keine Rolle spielt, es bringt dir keinerlei Vorteile oder Nachteile. Sollte dein neuer Mutterschutz vor Juli19 beginnen, dann kannst du dagegen zum neuen Mutterschutz die EZ vorzeitig beenden, aber auch erst zum tag vorher. Damit bekommst du dann wieder das komplette Geld wie bei Kind1. EG wird danach gerechnet was du in den letzten 12 Monaten vor erneuter geburt verdient hast, wobei längstens 14 Monate EG ausgeklammert werden können und die Zeiten vom Mutterschutz. Deshalb wirst du bei der knappen Geburtenfolge das gleiche EG bekommen wie beim ersten Kind, plus 10% Geschwisterbonus.
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