Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1,5 Jahre Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1,5 Jahre Elternzeit

Viki82

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Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich bin nun in der 18. SSW und denke darüber nach, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Der ET ist am 06.03.2017. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe das große Glück, dass mein Dienstherr eine eigene Krippe betreibt. Allerdings könnte das Kind dann erst im August 2018 dort hin. Ist es also möglich, dass ich 1 Jahr und 6 Monate in Elternzeit gehe? Wird das Elterngeld dann auch für diesen Zeitraum berechnet oder immer nur für ein oder zwei Jahre?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist möglich. Das Elterngeld können Sie sich im ersten Jahr auszahlen lassen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen. Dies müssen nicht ganze Jahre oder ganze Monate sein. Wenn du Elternzeit für 1,5 Jahre nimmst, kannst du dieses nicht ohne weiteres verlängern, da du dich für die ersten 2 Jahre festlegen musst. Elterngeld bekommst du nur für die ersten 12 Lebensmonate deines Kindes, bzw. für den Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld + den Zuschuss vom Arbeitgeber und kein Elterngeld. Das Elterngeld kannst du aber auch splitten lassen und es dir über den doppelten Zeitraum auszahlen lassen, bekommst dann aber nur die Hälfte. Allerdings musst du schon noch in Elternzeit sein, um Elterngeld beziehen zu können. Du könntest auch 2Jahre Elternzeit nehmen und bei deinem Arbeitgeber beantragen, dass du nach 1,5 Jahren in Teilzeit während der Elternzeit arbeitest (15 - 30 Wochenstunden).


Mitglied inaktiv

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Du kannst dein EG auch auf 18 Monate verteilen. Du musst halt schauen, dass 12 ganze Monatsbeiträge bei rauskomen. Monate mit Mutterschutz gelten als ganze Monate. Also z.B. kannst du 6 Monate volles EG und 12 Monate jeweils EG Plus (halbes) nehmen. Vergiss bitte nicht, dass dein Kind eingewöhnt werden muss. Dafür solltest du 1-2 Monate in dem Alter einplanen. Auch ich würde ggf zur Überlegung TZ in EZ raten. Und, falls dein Mann 4 Monate auf 25-30h reduzieren kann, sieh dir mal die Partnerschaftsmonate an, ist ja vielleicht auch was für euch. LG Lilly


Viki82

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Vielen Dank für die Antworten! Es ist mein erstes Kind und ich bin echt hin und her gerissen. Ich kann mir nicht vorstellen, direkt nach einem Jahr wieder anzufangen und das noch am 1. Geburtstag. Deswegen möchte ich gerne ein Jahr und ein paar Monate nehmen, auch wegen der Eingewöhnung in der Krippe und dann TZ wieder anfangen. Das ist gar nicht so einfach zu entscheiden.


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