ViviLogan
Ich habe am 30.04.2020 entbunden und würde lt. Arbeitgeber am 29.04.2020 wieder anfangen zu arbeiten , da ich aber gerne zum ersten Geburtstag meines Kindes zu Hause wäre würde ich gerne noch etwas Zeit hinten drann hängen, auch in Bezug auf die Eingewöhnung im Kindergarten. Bekomm ich dann nur bis zum 29.04 Elterngeld und muss dann die anderen 6 Monate vom ersparten Leben oder reduziert sich das Elterngeld einfach nur?
Hallo, ich nehme an, Sie haben 1 EZ beantragt und es handelt sich um einen Tippfehler? Die Zahlung von EG endet nach einem Jahr, wenn Sie Basis-EG beantragt haben. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Das müssen Sie mit dem AG gütlich klären. Liebe Grüße NB
cube
Du musst nicht lt. AG wieder anfangen zu arbeiten, sondern gemäß dem, was du an Elternzeit einreicht hast. Da du nur 1 Jahr eingereicht hast, hast du gerade keinen automatischen Anspruch auf Verlängerung - der AG müsste einer Verlängerung nun zustimmen. Geld: Nein, du erhältst natürlich nicht einfach weiteres EG, wenn du die Auszahlung auf 1 Jahr bestimmt hast (passend zur Elternzeit in deinem Fall). Dann ist das EG ja aufgebraucht. Das wäre ja toll, wenn man einfach so lange EG bekommen würde, wie man möchte ;-) Man kann das EG natürlich aufteilen lassen - zB 2 Jahre EZ und das EG eben dann monatlich zu 50% über diese 2 Jahre auszahlen lassen.
cube
und du noch Resturlaub hast, dann vereinbare doch mit deinem AG, dass du diesen im Anschluss an die EZ nimmt. Dann wärest du zB noch 1 Woche länger zu Hause und es würde sogar bezahlt werden. Davon abgesehen: wenn dein Kind dann ja auch betreut werden muss/soll in einer Kita oder bei der TaMu, rechen auf jeden fall einige Wochen für eine Eingewöhnung ein! Entweder müsste die dann eben einige Wochen vor deinem Arbeitsbeginn stattfinden und bis dahin abgeschlossen sein oder du musst eh schauen, wie das mit Arbeitsbeginn und laufender Eingewöhnung klappen soll. Da würde ich mich jetzt frühzeitig drum kümmern. denn idR beginnen die Kitas und auch TaMus nach den Sommerferien also eher nicht zum April oder Mai.
Felica
Geld gibt es solange nur wenn du EG Plus wählst. Dann aber monatlich entsprechend weniger. Reichst du weniger als 2 Jahre EZ ein, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Ist dein Kind kein Frühchen und du hast bisher keine EZ eingereicht hast du eh ein Problem. In der EZ darf man bis zu 30 std die Woche arbeiten. Sobald das EG komplett ausbezahlt ist spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle mehr. Besser TZ arbeiten solange man in EZ ist wegen Kündigungsschutz. Du darfst als Beginn und Ende jedes beliebiges Datum zwischen mutterschutzende und dem 3ten Geburtstag angeben. Bedenke aber das du die EZ 7 Wochen vor Antritt mitteilen musst. Und du nach der EZ verpflichtet bist deine VZ-Vertrag wieder zu erfüllen. Ausser du kündigst den eben in Teilen oder komplett. In Teilen geht mir mit Zustimmung des AG. Und du für das EG ganze Lebensmonate haben musst.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung