ViviLogan
Ich habe am 30.04.2020 entbunden und würde lt. Arbeitgeber am 29.04.2020 wieder anfangen zu arbeiten , da ich aber gerne zum ersten Geburtstag meines Kindes zu Hause wäre würde ich gerne noch etwas Zeit hinten drann hängen, auch in Bezug auf die Eingewöhnung im Kindergarten. Bekomm ich dann nur bis zum 29.04 Elterngeld und muss dann die anderen 6 Monate vom ersparten Leben oder reduziert sich das Elterngeld einfach nur?
Hallo, ich nehme an, Sie haben 1 EZ beantragt und es handelt sich um einen Tippfehler? Die Zahlung von EG endet nach einem Jahr, wenn Sie Basis-EG beantragt haben. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Das müssen Sie mit dem AG gütlich klären. Liebe Grüße NB
cube
Du musst nicht lt. AG wieder anfangen zu arbeiten, sondern gemäß dem, was du an Elternzeit einreicht hast. Da du nur 1 Jahr eingereicht hast, hast du gerade keinen automatischen Anspruch auf Verlängerung - der AG müsste einer Verlängerung nun zustimmen. Geld: Nein, du erhältst natürlich nicht einfach weiteres EG, wenn du die Auszahlung auf 1 Jahr bestimmt hast (passend zur Elternzeit in deinem Fall). Dann ist das EG ja aufgebraucht. Das wäre ja toll, wenn man einfach so lange EG bekommen würde, wie man möchte ;-) Man kann das EG natürlich aufteilen lassen - zB 2 Jahre EZ und das EG eben dann monatlich zu 50% über diese 2 Jahre auszahlen lassen.
cube
und du noch Resturlaub hast, dann vereinbare doch mit deinem AG, dass du diesen im Anschluss an die EZ nimmt. Dann wärest du zB noch 1 Woche länger zu Hause und es würde sogar bezahlt werden. Davon abgesehen: wenn dein Kind dann ja auch betreut werden muss/soll in einer Kita oder bei der TaMu, rechen auf jeden fall einige Wochen für eine Eingewöhnung ein! Entweder müsste die dann eben einige Wochen vor deinem Arbeitsbeginn stattfinden und bis dahin abgeschlossen sein oder du musst eh schauen, wie das mit Arbeitsbeginn und laufender Eingewöhnung klappen soll. Da würde ich mich jetzt frühzeitig drum kümmern. denn idR beginnen die Kitas und auch TaMus nach den Sommerferien also eher nicht zum April oder Mai.
Felica
Geld gibt es solange nur wenn du EG Plus wählst. Dann aber monatlich entsprechend weniger. Reichst du weniger als 2 Jahre EZ ein, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Ist dein Kind kein Frühchen und du hast bisher keine EZ eingereicht hast du eh ein Problem. In der EZ darf man bis zu 30 std die Woche arbeiten. Sobald das EG komplett ausbezahlt ist spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle mehr. Besser TZ arbeiten solange man in EZ ist wegen Kündigungsschutz. Du darfst als Beginn und Ende jedes beliebiges Datum zwischen mutterschutzende und dem 3ten Geburtstag angeben. Bedenke aber das du die EZ 7 Wochen vor Antritt mitteilen musst. Und du nach der EZ verpflichtet bist deine VZ-Vertrag wieder zu erfüllen. Ausser du kündigst den eben in Teilen oder komplett. In Teilen geht mir mit Zustimmung des AG. Und du für das EG ganze Lebensmonate haben musst.
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