ViviLogan
Ich habe am 30.04.2020 entbunden und würde lt. Arbeitgeber am 29.04.2020 wieder anfangen zu arbeiten , da ich aber gerne zum ersten Geburtstag meines Kindes zu Hause wäre würde ich gerne noch etwas Zeit hinten drann hängen, auch in Bezug auf die Eingewöhnung im Kindergarten. Bekomm ich dann nur bis zum 29.04 Elterngeld und muss dann die anderen 6 Monate vom ersparten Leben oder reduziert sich das Elterngeld einfach nur?
Hallo, ich nehme an, Sie haben 1 EZ beantragt und es handelt sich um einen Tippfehler? Die Zahlung von EG endet nach einem Jahr, wenn Sie Basis-EG beantragt haben. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Das müssen Sie mit dem AG gütlich klären. Liebe Grüße NB
cube
Du musst nicht lt. AG wieder anfangen zu arbeiten, sondern gemäß dem, was du an Elternzeit einreicht hast. Da du nur 1 Jahr eingereicht hast, hast du gerade keinen automatischen Anspruch auf Verlängerung - der AG müsste einer Verlängerung nun zustimmen. Geld: Nein, du erhältst natürlich nicht einfach weiteres EG, wenn du die Auszahlung auf 1 Jahr bestimmt hast (passend zur Elternzeit in deinem Fall). Dann ist das EG ja aufgebraucht. Das wäre ja toll, wenn man einfach so lange EG bekommen würde, wie man möchte ;-) Man kann das EG natürlich aufteilen lassen - zB 2 Jahre EZ und das EG eben dann monatlich zu 50% über diese 2 Jahre auszahlen lassen.
cube
und du noch Resturlaub hast, dann vereinbare doch mit deinem AG, dass du diesen im Anschluss an die EZ nimmt. Dann wärest du zB noch 1 Woche länger zu Hause und es würde sogar bezahlt werden. Davon abgesehen: wenn dein Kind dann ja auch betreut werden muss/soll in einer Kita oder bei der TaMu, rechen auf jeden fall einige Wochen für eine Eingewöhnung ein! Entweder müsste die dann eben einige Wochen vor deinem Arbeitsbeginn stattfinden und bis dahin abgeschlossen sein oder du musst eh schauen, wie das mit Arbeitsbeginn und laufender Eingewöhnung klappen soll. Da würde ich mich jetzt frühzeitig drum kümmern. denn idR beginnen die Kitas und auch TaMus nach den Sommerferien also eher nicht zum April oder Mai.
Felica
Geld gibt es solange nur wenn du EG Plus wählst. Dann aber monatlich entsprechend weniger. Reichst du weniger als 2 Jahre EZ ein, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Ist dein Kind kein Frühchen und du hast bisher keine EZ eingereicht hast du eh ein Problem. In der EZ darf man bis zu 30 std die Woche arbeiten. Sobald das EG komplett ausbezahlt ist spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle mehr. Besser TZ arbeiten solange man in EZ ist wegen Kündigungsschutz. Du darfst als Beginn und Ende jedes beliebiges Datum zwischen mutterschutzende und dem 3ten Geburtstag angeben. Bedenke aber das du die EZ 7 Wochen vor Antritt mitteilen musst. Und du nach der EZ verpflichtet bist deine VZ-Vertrag wieder zu erfüllen. Ausser du kündigst den eben in Teilen oder komplett. In Teilen geht mir mit Zustimmung des AG. Und du für das EG ganze Lebensmonate haben musst.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jobcenter macht Druck
- Regelung Umgangsrecht
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot