Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Wochenbett

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Wochenbett

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich habe mal eine Frage zum Wochenbett... Mein ET ist am 03.03.07 ... ab Mitte Februar bis Ende März hab ich meine Diplomprüfungen (Abschluß) an der Uni... Nun kann es ja gut sein, dass ich mittendrin entbinden werde und muss dann ja ne Bescheinigung abgeben, dass ich nicht antreten kann zur Prüfung... Nun meine Frage: Wer stellt die aus? Krankenhaus, FA oder Hebamme? Wie lange krieg ich denn da Schonung? Oder gibt es da keine Regelung? ich bräuchte schon mindesten 10 Tage zwischen Tag der Entbindung und Prüfung sonst schaff ich bzw. mein Körper das wohl nicht...zumal ich noch 2 Kleinkinder habe...aber das müsste normal schon möglich sein, oder? Vielleicht können sie mir da ja weiterhelfen... Vielen Dank schonmal Steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe meine Tochter in meiner Zwischenprüfungszeit bekommen. Als Bescheinigung reichte die Geburtsurkunde aus, weil auf der das Datum der Geburt verzeichnet ist. Ich hatte nur noch eine schriftliche Zwischenprüfungshausarbeit offen, die war jedoch auch fast fertig. So hab ich sie knapp 3Wochen nach Geburt abgegeben, also während Wochenbettszeit zu Hause weiter geschrieben. Als minimale "Schonfrist" würde ich jedoch die normalen 6Wochen ansetzen, nach denen der Mutterschaftsurlaub zu Ende ist. Als Maximalzeit die Elternzeit. Aber du willst bestimmt nicht alle 6 Urlaubsemester nehmen, sondern die Prüfung bald fertig machen. Genaue Regelungen, die für dich gelten wird dir dein Prüfungsamt sagen können, auch wegen Nachprüfung,Prüfungszeitraum. Liebe Grüße und einen guten Rutsch SUSE


Mitglied inaktiv

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Danke schonmal... Nein natürlich will ich nicht ewig warten bis ich die Prüfungen mache...will es ja beendet haben...aber ich brauch eben mind. 10 Tage, sonst schaff ich das nicht... Aber das wird wohl schon drin sein... Meine Zwischenprüfungen hab ich auch hochschwanger gemacht...aber da kam die Kleine erst nach der letzten Prüfung :o) Werd dann wohl mal im Prüfungsamt nachfragen, wie das dann läuft mit Nachprüfung usw. Gruß Steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo, also, du hast definitiv mehr als 10Tage nach der Geburt für dich und deine nachzuholenden Prüfungen. Eine Frau, die arbeitet und keine Elternzeit in Anspruch nimmt, hat mindestens die Wochenbettszeit als Auszeit bevor sie wieder arbeiten muss (=6Wochen, obwohl das Wochenbett nun auf 8Wochen erweitert wurde). Die ist auch für dich mindestens drin. Da die Prüfungsordnungen an den Unis unterschiedlich sind, musst du mal nachfragen, wie das bei euch genau gehandhabt wird. Hängt ja noch von an ob schrifliche Klausur (die haben meist feste Zeiten, auch für Nachholeklausur) oder münliche (i.d.R. Abmachung mit Prof.), ist jedenfalls bei uns so. Also, ich wünsche dir noch eine schöne restliche Schwangerschaft. SUSE


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