Mitglied inaktiv
Hallo Frau Höfel! Wir basteln am zweiten Kind und seit dem wir aktiv daran arbeiten, kommt in mir immer wieder der Gedanke an die erste Geburt wieder hoch. Meine Tochter ist jetzt 2.5 Jahre alt. Bei mir gingen etwa abends um 22 Uhr die Wehen los, das war gut auszuhalten, bin umher gelaufen, hab mich bewegt und zwischendurch auch mal hingelegt. Morgens um 7 Uhr haben wir uns zu Fuß auf den Weg ins Krankenhaus gemacht. Normalerweise 5 min zu Fuß, hat in dem Moment natürlich etwas länger gedauert. Im Krankenhaus angekommen, wurde CTG gemessen und bei der Untersuchung war der Muttermund bei 8-9 cm geöffnet, die Fruchtblase noch intakt. Wir sind dann noch ca. ne halbe Stunde rumgelaufen und während der Zeit ist die Fruchtblase geplatzt. Dann sollte ich mich im Kreißsaal in das Bett legen und hab gleich einen Oxycytintropf bekommen. Ist das ein normales Vorgehen? Entspricht das nicht irgendwie einer Einleitung? Es hieß nur, die Wehenabstände müssen noch kürzer werden. Hätte man an der Stelle auch zuwarten können? Mein Muttermund war ja schon sehr gut geöffnet und das konnte ich alles gut aushalten und veratmen, konnte laufen, Treppen steigen, wenn auch langsam. Es gab ja keinen Geburtsstillstand oder ähnliches. Ab Legen der Infusion wurden die Schmerzen unerträglich und die Wehen kamen eine nach der anderen, max. ne Minute Pause. Ich hab zwischen drin nur gedacht „ich schaff das nicht“. Letztlich wurde ich kristellert. Nach insgesamt 3 h im Krankenhaus war meine Tochter da, gesund und munter. Uns beiden ging es gut, daher hab ich auf der einen Seite das Gefühl, ich habe keinen den Geburtsablauf in Frage zu stellen. Auf der anderen Seite wird mir einfach nur schlecht, wenn ich an die Entbindung denke.... nach über 2 Jahren. Können Sie eine Einschätzung geben? Kann ich nach 2 Jahren noch das Geburtsprotokoll vom Kreißsaal einfordern? Ich würde einfach nur gerne aufarbeiten im Hinblick auf eine mögliche neue Schwangerschaft. Vielen Dank fürs Ihre Mühe!
Liebe blablubbblub, bitte fordern Sie nicht nur das Geburtsprotokoll an, sondern auch den Verlaufsbogen. Dort steht viel mehr drin. Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81) Manchmal muss man a) hartnäckig sein und b) mit einem Paragraphen wedeln. Liebe Grüße Martina Höfel
Andrea6
Bis zur Kreißsaalaufnahme war es ein normaler Geburtsverlauf. Weder die Lagerung noch der Wehentropf entsprechen dem üblichen Verfahren, aus der Schilderung geht auch keine Notwendigkeit hervor. Der anschließende Verlauf (Wehensturm, fehlende Schmerzbewältigung, Erschöpfung, Kristellern) spricht für ein hausgemachtes Problem. Derartige Maßnahmen solltest du bei der folgenden Geburt hinterfragen und ggf. ablehnen. Das Genurtsprotokoll ist selbstverständlich noch anforderbar.
Mitglied inaktiv
Danke Andrea für deine Einschätzung! Nein, eine Notsituation gab es nicht. Das CTG bei der Aufnahme war laut Aussage gut und mir wurde auch später nichts anderes mitgeteilt. Leider war mir unter der Geburt auch nicht klar, dass ich einen Wehentropf bekommen habe. Es war immer nur die Rede von "ein bisschen anschubsen", "ein bisschen mitschieben". Ich hatte eine Beleghebamme, die nach der Geburt die Nachsorge übernommen hat. Insgesamt war sie 4 mal da, immer recht kurz angebunden und nach 4 Wochen nicht mehr zu erreichen, also konnte ich auch mit niemandem darüber richtig reden, was da passiert ist und warum. Ich hoffe, dass mir die Erfahrung helfen wird, bei der nächsten Geburt selbstbestimmter zu sein. Als Erstmama ist man vielleicht auch einfach zu naiv. :-/ Danke!
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