Anuschka1978
Guten Tag Frau Höfel! Ich (38. SSW, ET 21.12.15) war heute erneut in der Pränatalambulanz wegen einer Geburtsplanung und bin ziemlich verunsichert und habe Angst. Grund mir wurde ein (angeblicher) Schwangerschaftsdiabetes am Anfang der Schwangerschaft diagnostiziert. Der kleine ogtt war mit 140 auffällig. Der große zwei Tage später wurde erst nicht durchgeführt, da der Nüchternwert mit 112 zu hoch war! Danach und davor waren NIE wieder Werte zu hoch, immer eher niedrig! Dieser wurde anfangs mit Diät behandelt, mit sehr gutem Erfolg! Nüchtern immer zwischen 70-80, nach dem Essen immer unter 110. Später war es auch egal, was ich gegessen habe (Süßes, etc) Werte lagen immer um die 90-110 nach dem Essen. Ausser zwei Ausrutscher mit 130 nach 1 Std (was ja okay ist) Mein Baby ist überall genau in der Norm! Fruchtwasser ist normal, es liegt auf der 67. Perz. Jetzt wurde mir gesagt, ich MUSS eingeleitet werden (weil mein Kind sonst im Mutterleib versterben kann oder schwer krank wird?!). Spätestens 4 Tag nach meinem ET! Mein Albtraum! Ich habe so schon Angst vor einer sehr langen Geburt und den Schmerzen. Will aber jetzt auch nichts mehr riskieren! Ich frage mich jetzt, soll ich eventuell noch mal einen großen ogtt machen lassen um zu testen, ob wirklich ein SS-Diabetes vorliegt und dann ganz beruhigt zu warten bis das Kind von alleine kommt? Oder, was mir recht kommen würde, wenn schon Zwangseinleitung, dann 4 Tage vor ET!? Trinke jetzt schon Himbeerblättertee (2-3 Tassen täglich) wollte ein Heublumenbad (Dampfbad/Toilette) eimal die Woche (heute oder morgen starten) und gehe zur Akupunktur! Soll/kann ich die Dosis vom Himbeerblättertee und dem Heublumenbad erhöhen?? wenn, wie? damit am 17.12 (4 Tage vor ET) bei der Einleitung es vielleicht einfacher wird? Ich weiß einfach nicht, was ich jetzt machen soll :( Einleitung (25.12.) 4 Tage nach ET, Einleitung (17.12) 4 Tage vor dem ET? Großen Zuckertest erneut machen und dann ggf. wenn sich die SS-Diabetes nicht bestätigt, beruhigt warten, bis das Kind von alleine kommt? Ich hoffe, sie können mir einen Rat geben! Danke schon mal im Voraus!
Liebe Anouschka, Dr. Bluni hat zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen: „zur Frage, ob und wann die Geburt bei einer Frau mit einem bekannten Diabetes oder einem Schwangerschaftsdiabetes eingeleitet werden soll, wenn der Entbindungstermin erreicht wurde und bis dahin der klinische Verlauf, die Ultraschallbefunde und Blutzuckermessergebnisse nicht zu beanstanden waren, gibt es von den Fachgesellschaften folgende Aussagen: In der evidenzbasierten Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge des Gestationsdiabetes der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) heißt es dazu wörtlich: „Da die Daten nicht eindeutig sind, findet sich in der Empfehlung der „5th Workshop Conference on GDM“ der Hinweis, dass bei gut eingestelltem GDM* auch ein Überschreiten des Termins erlaubt werden sollte (Metzger 2007 EK IV). Bei Schwangeren mit insulinbehandeltem GDM erscheint jedoch ein Vorgehen wie bei Frauen mit Typ-1 oder Typ-2-Diabetes sinnvoll. Das ACOG (American Congress of Obstetricians and Gynecologists) empfiehlt, dass insulinbehandelte Schwangere mit gut kontrolliertem Diabetes und ohne bedeutsame geburtshilfliche Probleme bis zum Termin gehen dürfen, aber möglichst nicht über den Termin hinaus (ACOG 2006 EK IV).“ In der Patientenversion der Leitlinie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (Diabetes und Schwangerschaft) heißt es dazu: „Die Gründe für eine Geburtseinleitung entsprechen denen von Frauen ohne Diabetes. Bei Erreichen des errechneten Entbindungstermins ist ein aktives Vorgehen zur Einleitung der Geburt angezeigt, Übertragungen nach dem errechneten Entbindungstermin sollen vermieden werden. Zu frühzeitiges Einleiten als Routinemethode erhöht andererseits die Rate an Kaiserschnitt-Entbindungen ohne Verringerung kindlicher Risiken nach der Geburt. Der Diabetes der Mutter allein ist kein Grund für einen geplanten Kaiserschnitt.“ *GDM = gestational diabetes mellitus = Schwangerschaftsdiabetes Daraus lässt sich orientiert an den neuesten Empfehlungen und Aussagen aus dem Jahr 2011 ableiten, dass es klinisch gerechtfertigt erscheint, eine Frau mit einem gut eingestellten und nicht mit Insulin behandeltem Schwangerschaftsdiabetes auch über den Entbindungstermin gehen zu lassen, wenn alle sonstigen klinischen Überwachungsparameter dieses zulassen. Für die persönliche Situation ist jedoch immer die vorherige individuelle Abstimmung mit der/dem erfahrenen(m) Fachärztin/Facharzt in der Frauenklinik notwendig und empfehlenswert. VB Quellen http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/057-008l_S3_Gestationsdiabetes_2011-08.pdf (Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge des Gestationsdiabetes. Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Stand:8-2011. Letzter Abruf: 20.05.2015) http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/Eb_Leitlinie_DS_16-12-14_UEberarbeitung_Endfassung.pdf (Diabetes und Schwangerschaft - Evidenzbasierte S3-Leitlinie 057/023 der Deutschen Diabetes-Gesellschaft: aktueller Stand: 12/2014, letzter Abruf:20.05.2015) http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Patientenleitlinien/GDM_Patienten_LL_END_2012_04_17.pdf (Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) Leitlinie für Patientinnen, Schwangere und Interessierte zu Diagnostik, Behandlung u. Nachsorge der Deutschen Diabetes ‐Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)), Stand:04-2012, letzter Abruf:20.05.2015 http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Patientenleitlinien/PatL_Schwangerschaft_2008.pdf (Diabetes und Schwangerschaft Patientenversion der Leitlinie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, Stand:04-2008, letzter Abruf:20.05.2015) http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-065l_S1_Termin%C3%BCberschreitung_%C3%9Cbertragung_02-2014.pdf (Aktuelle Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung, Stand: 02.2014, letzter Abruf:20.5.2015) Die folgenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe (DGGG) in ihrer jeweils aktuellsten Version: 015/078 Mindestanforderungen an prozessuale, strukturelle und organisatorische Voraussetzungen für geburtshilfliche Abteilungen der Grund- und Regelversorgung 087/001 Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland 024/001 - Indikationen zur Einweisung von Schwangeren in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe 024/002 - Verlegung von Früh- und Reifgeborenen in Krankenhäuser der adäquaten Versorgungsstufe“ D.h., dass Sie eine gute Grundlage haben, die Einleitung auf den Tag nach Weihnachten zu verschieben. Vielleicht haben Sie bis dahin eh entbunden. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Gyn. Letztendlich haben Sie das letzte Wort. Die Geburt 4 Tage vor Weihnachten einleiten zu lassen, ist keine gute Idee. Einleiten heißt nämlich nicht: Schalter an und los, sondern es kann dauern. Und vor Termin erst recht! Liebe Grüße Martina Höfel
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