Guten Tag!
Mein Mann und Ich lassen uns scheiden und nun muss eine Entscheidung zum Wohle unseres Kindes (2 Jahre alt) getroffen werden. In den vergangenen Jahren war ich die Person, die unser Kind hauptsächlich betreut und erzogen hat, da Papa 13 Monate nur am Wochenende zu Hause war. Mittlerweile sehen Papa und Kind sich zwar abends, weil Papa dann vorn Arbeit kommt, das ist aber auch max. 2h.
Im Zuge der Scheidung müssen wir nun entscheiden bei wem das Kind den Hauptaufentalt hat, da mein Mann diesen nun einfordert.
Nestprinzip oder Wechselprinzip? Welche Vor- und Nachteile hat es?
Und vor allem, wer ist für unser Kind die Hauptbezugsperson? Sollte ich nachgeben und in Zukunft nur das Umgangsrecht genießen dürfen, damit wir uns nicht streiten? Oder sollte ich darauf bestehen und bis zum bitteren Ende kämpfen?
Vielen Dank im voraus.
von
steffi_301@gmx.de
am 24.10.2012, 13:05
Antwort auf:
Scheidung und getrennt leben
Hallo Steffi
In der Regel ist es doch so, dass die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind bleibt, da die Mutter in den ersten Lebensjahren meist auch entweder gar nicht oder geringfügig berufstätig ist.
Ist Ihr Noch-Partner ganztägig berufstätig, müßte Ihr Kind sich an eine weitere Bezugsperson gewöhnen, während es gleichzeitig die Trennung verarbeiten müßte. Ggf. ist mit der Betreuung durch den Papa zusätzlich ein Wohnungswechsel erforderlich.
Bei Wem das Kind nun hauptsächlich wohnen und betreut werden sollte hängt von vielen weiteren Faktoren ab, wie z.B. neue Partner, anderes Umfeld usw.
Bitte treffen Sie eine Entscheidung gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer aus dem Jugendamt, die sicherlich schon einige Erfahrung haben wird.
Stellen Sie stets das Wohl des Kindes das Sie vermutlich Beide sehr lieben in den Vordergrund.
Viel Kraft, liebe Grüße und: bis bald?
von
Christiane Schuster
am 24.10.2012