zeitnah
Hallo, ich lebe seit Anfang des Jahres von meinem Ehemann getrennt. Nach dem Trennungsjahr wollen wir uns einvernehmlich scheiden lassen. Folgende Fragen beschäftigen mich: 1. Muss ich mir eine Bescheinigung über das Getrennt leben ausstellen lassen? 2. Welche Stellen stellen solche Bescheinigungen aus? 3. Ich bin mittlerweile in eine andere Stadt gezogen und hatte bei der Anmeldung beim Bürgerbüro angegeben, dass ich getrennt lebe. Reicht dies aus? 4. Wann muss ich meine Lohnsteuerklasse ändern? Ich hoffe, dass ihr mir einige Antworten auf diese Fragen geben könnt. Vielen Dank!
Beim Scheidungsantrag wird einfach das Trennungsdatum angegeben. Wenn beide sich einig sind, wird dann nicht weiter nachgefragt und auch keine Bescheinigung gefordert. Bestreitet eine Partei, muss die andere das Getrenntleben nachweisen (durch Ummeldung ist auf jeden Fall ein Getrenntleben gegeben, bei Trennung in einem Haushalt muss man darlegen, wie das funktioniert hat, wer also welche Zimmer hatte etc.). Steuerklasse muss man 1.1. des Jahres nach der Trennung (nicht Scheidung) ändern. Aber auch da fragt keiner nach, wenn sich beide einig sind. Im Jahr nach der Scheidung muss aber auf jeden Fall getrennt veranlagt werden.
Hallo, im Scheidungsantrag wird einfach das Trennungsdatum angegeben. Da Ihr ja in verschiedenen Wohnungen lebt ist die Trennung ohnehin aber für jeden ersichtlich, sogar wenn Dein Nochehemann das angegebene Datum bestreiten würde. Das reicht. Grüße
ich habe diese Bescheinigung ständig gebraucht. Bekommen hab ich sie bei der Stadt, kurz nachdem er auszog. Mit dieser Bescheinigung wurde der Anfang der Trennungszeit nachgewiesen und auch für andere Behördengänge hab ich sie ständig gebraucht. Es schadet nicht, sie zu haben, gibt es beim Einwohnermeldeamt.
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