Elternforum Partnerschaft

Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft

Karina79

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frage! Wie ist das? Ich bin alleinerziehende Mutter und Single! Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss! Wie ist das jetzt aber, wenn ich mal wieder jemanden kennenlerne und mit ihm zusammen ziehen möchte, wie wird das mit dem geld gerechnet. mir wurde da erzählt, da§ der unterhaltsvorschuß dann evtl. wegfallen würde! wegen bedarfsgemeinschaft und so! hat jemand ahnung?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Der Unterhaltsvorschuss fällt nicht weg, das passiert nur wenn die 72 Monate auslaufen oder das Kind 12 Jahre alt wird oder wenn du HEIRATEST. Allerdings können sich deine Bezüge von H4 vermindern, wenn du den Haushalt mit jemandem teilst. Denn dadurch teilt ihr euch auch Kosten.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Karina79

UHV fällt weg, wenn du neu heiratest. Das Einkommen deines neuen Partners (der dann mit zur BG zählt) wird angerechnet.